Infolge des Abbrandes von Pyrotechnik sowie der gesichtsverdeckenden Vermummung von mindestens 10 Personen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Personen eingeleitet. Die genaue Anzahl wird erst im Zuge der weiteren Auswertung des Videomaterials festzustellen sein.
Da sich bei dem Spiel auch 4 Verletzte gemeldet haben, wird überprüft, ob deren Verletzungen in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Pyrotechnik stehen.
Als mögliche Delikte kommen Vergehen der Sachbeschädigung, des Landfriedensbruches, der gefährlichen Körperverletzung, nach dem Sprengstoffgesetz sowie wegen Verstoß gegen das Vermummungsverbot nach dem Versammlungsgesetz in Betracht.
Es werden nunmehr die vorhandenen Videoaufnahmen vom Tatgeschehen ausgewertet, was erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
67655 Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24
https://stakl.justiz.rlp.de
Kaiserslautern, 12.08.2019