Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 15. Juli 2019 über die Normenkontrolle zu dem Bebauungsplan „Dansenberger Straße – Fahrlücke – Zur Weide“ im Kaiserslauterer Stadtteil Dansenberg entschieden. Das Gericht hat der baurechtlichen Sichtweise der Stadt in allen Punkten Recht gegeben.
Im vorliegenden Fall ging es im Wesentlichen um die Ausweisung einer großzügig dimensionierten privaten Grünflache am Ortsrand von Dansenberg. Die Grundstückseigentümerin wehrte sich gegen die durch die genannte Ausweisung nicht mögliche bauliche Nachverdichtung des betroffenen privaten Grundstücks. Im Bebauungsplanverfahren hatten sich sowohl der Ortsbeirat als auch die städtischen Gremien in Ausübung der kommunalen Planungshoheit gegen die Nachverdichtung und die somt befürchtete „Ausuferung“ einer geplanten Bebauung in die vormals parkähnliche Situation in Waldrandlage ausgesprochen. Das wollte die Grundstückseigentümerin nicht hinnehmen.
Die Vertreter des Senats hatten sich am 15. Juli 2019 im Rahmen einer Ortsbesichtigung im Beisein von Vertretern der Stadt und der Grundstückseigentümerin ein konkretes Bild von der heutigen örtlichen Situation machen können. Der dabei gewonnene Eindruck manifestierte sich in den Entscheidungsgründen des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts.
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Kaiserslautern, 23.07.2019