Schutz gegen Rückstau aus der Kanalisation aktueller denn je
Noch nie waren die Schäden durch Überflutungen und Rückstau im Gebäude so hoch wie heute. Dennoch ist vielen Hausbesitzern nicht bekannt, dass sie sich vor Rückstau aus dem Kanal schützen können und sogar müssen. Diesen Schutz verlangen nicht nur die meisten Versicherungen, auch in der Entwässerungssatzung der Stadtentwässerung Kaiserslautern ist auf den erforderlichen Rückstauschutz auf privaten Grundstücken verwiesen. In der Folge werden die zu diesem Thema am häufigsten gestellten Fragen beantwortet:
Warum kann es zu Rückstau oder Überflutung im Gebäude kommen?
Ein Rückstau aus dem Kanal kann immer dann auftreten, wenn die öffentliche Kanalisation das anfallende Abwasser nicht mehr schnell genug ableiten kann. Gründe hierfür sind in der Regel Starkregenereignisse, es können aber beispielsweise auch Abflusshindernisse im Kanal oder Kanalreinigungsarbeiten die Ursache sein. Insbesondere sintflutartige Regenfälle, wie im Sommer 2018 im Innenstadtbereich von Kaiserslautern, führen immer häufiger zu Überflutungen und zu einem Rückstau in der Kanalisation. Das liegt daran, dass nicht jeder Starkregen oder Wolkenbruch von der Kanalisation aufgenommen werden kann. Ganz im Gegenteil, denn sind Leistungsfähigkeit und Abflussvermögen der Kanalisation nach den gesetzlich vorgegeben Regenintensitäten ausgelegt, ist ein Anstieg des Wasserspiegels in den öffentlichen Kanälen bei intensiven Starkregen bis an die Geländeoberkante nicht zu verhindern.
Dieser Einstau des Kanals kann sich auf die angeschlossenen Grundstücke negativ auswirken, wenn diese nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Denn das eingestaute Abwasser drückt sich vom Straßenkanal über die Anschlussleitungen in die Grundstücksentwässerungsanlage und somit in Richtung der Gebäude. Das Auftreten von Rückstau im öffentlichen Kanal ist demnach kein Planungsfehler, sondern in Deutschland im Interesse einer wirtschaftlich vertretbaren Abwasserentsorgung Methode zur Erhöhung der Abflusskapazität bei Starkregen. Bei der Planung und Ausführung von Grundstücksanschlüssen ist dies durch Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Um Schäden in den Gebäuden zu vermeiden, ist deshalb von den Grundstückseigentümern unbedingt zu prüfen, ob Vorsorgemaßnahmen gegen rückstauendes Wasser, zum Beispiel bei einer Unterkellerung, erforderlich sind.
Was sind die Folgen von Rückstau?
Sobald also Waschmaschinen, Toiletten oder andere Entwässerungsgegenstände unterhalb der sogenannten Rückstauebene (die Höhe bis zu der häufiger mit Abwasserandrang zur rechnen ist) an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, sind Schäden aus Rückstauereignissen zu befürchten. In Kaiserslautern entspricht die Rückstauebene dem Straßenniveau an der Anschlussstelle an den Straßenkanal zuzüglich 20 cm. Liegt eine Bebauung zum Beispiel in einer Senke, die bei extremen Regenereignissen durch Überflutung gefährdet ist, sind gegebenenfalls zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gegen eindringendes Oberflächenwasser erforderlich. Ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen gegen Rückstau haben Starkregen somit unvermeidbare Folgen durch Abwasser, welches durch den öffentlichen Kanal eindringt oder vom Grundstück nicht mehr in den Kanal abgeleitet werden kann. Wichtig ist zu wissen, dass solche Schäden von Versicherungen in der Regel nicht gedeckt werden, da der allgemein zu erfüllende technische Standard (Rückstausicherung) nicht eingehalten ist.
Die mit dem Rückstau verbundenen Überflutungen gefährden Menschen, soweit sie sich in diesen Räumen aufhalten, führen zu durchfeuchteten Wänden, Böden und zerstörtem Hausrat, in der Folge häufig zu Schimmelbildungen und können im Extremfall seuchenhygienisch bedenkliche Zustände verursachen.
Wie kann ich mich gegen Rückstau schützen?
Diese Überflutungen von tiefgelegenen Gebäudeteilen können vermieden werden, weil schützende Bauprodukte wie zum Beispiel Hebeanlagen oder Rückstauklappen unterschiedlichster Ausführungen ausreichend auf dem Markt vorhanden sind. Damit können die AblaufsteIlen im Gebäude wirksam gegen Rückstau geschützt werden. Um den Folgen eines Rückstaus zu begegnen und Schäden durch Überflutung von KeIler- und Wohnräumen wirksam zu vermeiden, schreiben die maßgebenden DIN-Normen (DIN EN 12056-4, DIN 1986-100) als Standardlösung einen Einsatz von Abwasserhebeanlagen vor.
Soweit im konkreten Fall sinnvoll und zulässig, können alternativ auch geeignete Rückstauverschlüsse installiert werden. Wird ein Rückstauschutz im Gebäude installiert, ist insbesondere darauf zu achten, dass dieser an der richtigen Stelle eingebaut wird. Liegen angeschlossene Dachflächen „hinter“ dem Rückstauverschluss, kann dies bei geschlossener
Rückstauklappe zu Überflutungen im Gebäude durch Regenwasser führen, was von der eigenen Dach- oder Hoffläche nicht in den öffentlichen Kanal ablaufen kann.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die richtige Rückstausicherung verwendet wird. Man unterscheidet zwischen Rückstauverschlüssen für fäkalienhaltiges und fäkalienfreies Abwasser. Voraussetzung für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs solcher Anlagen beziehungsweise Bauteile ist aber in jeden Fall eine regelmäßige Wartung.
Ich hatte noch nie Rückstau aus dem Kanal. Muss ich mich trotzdem schützen?
Liegen AblaufsteIlen unterhalb der Rückstauebene, sind sie nicht ordnungsgemäß gesichert oder entsprechend gewartet und sollte es dennoch bei jahrelangem Betrieb der Anlage nicht zu Rückstauschäden gekommen sein, so ist dies weder eine Garantie, noch besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass es immer so bleibt. Es kann aus den eingangs genannten Gründen jederzeit zum Rückstau in der Kanalisation kommen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Broschüren zum Thema Rückstausicherung und Überflutungsschutz findet man auch auf der Homepage der Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR (www.ste-kl.de) unter dem Menüpunkt „Abwasserentsorgung“. Dort ist auch ein rund zehnminütiger Animationsfilm zu sehen, der sehr anschaulich aufzeigt, wie man sein Gebäude vor Rückstau und Überflutung schützen kann.
Dieser Beitrag erscheint in der Reihe „Klimaanpassung vor Ort in Kaiserslautern“.
www.kaiserslautern.de/klimaanpassung
©Foto: Stadt Kaiserslautern
Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 17.07.2019