Zur heutigen Behandlung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Bundesrat erklärt Mittelstandspräsident Mario Ohoven:
„Der Mittelstand sagt Ja zu fairem Wettbewerb, wendet sich aber entschieden gegen das Abmahnunwesen. Wir begrüßen deshalb das Vorhaben der Bundesregierung, den Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung einzudämmen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem jedoch nur unzureichend gerecht. Hier besteht Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei Abmahnungen im Bereich Datenschutz.
In Übereinstimmung mit vielen anderen Institutionen fordern wir, Datenschutzverstöße aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb auszuschließen. In jedem Bundesland wachen bereits Landesämter für Datenschutz über die Einhaltung. Zudem sollten wettbewerbsrechtliche Fälle weiterhin nur von den besonders erfahrenen Gerichten, z.B. in Hamburg, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, München und Berlin, bearbeitet werden. Die geplante Ausweitung auf die 105 Landgerichte in Deutschland würde die Verfahrensdauer verlängern und ginge somit zu Lasten der Unternehmen.“
Quelle Text/Bild:
BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. Westpfalz
Wilhelmstr. 13,
67655 Kaiserslautern
www.bvmw.de/westpfalz
Kaiserslautern, 28.06.2019