Wer dieser Tage in den Urlaub startet und im Urlaubsland einen Leihwagen gemietet hat, sollte unbedingt schon bei der Buchung für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. „Es geschieht offenbar häufig, dass Kunden am Mietwagenschalter teure Policen abschließen sollen, die sie längst haben oder überhaupt nicht brauchen“, sagt Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Mancher Autoverleiher behauptet, der gebuchte Versicherungsschutz sei vor Ort ungültig und ohne weitere Versicherung würde das Fahrzeug nicht herausgegeben.“ Nach seiner Erfahrung ist es sehr hilfreich, schon zu Hause die Versicherungpolice oder sonstige Bestätigung ganz klassisch auszudrucken und die entsprechenden Stellen zu markieren.
Will die Mietwagenfirma dennoch den Wagen nur nach Abschluss einer weiteren Versicherung aushändigen, so sollte ausdrücklich „unter Vorbehalt“ gezahlt und das Geld nach der Rückkehr vom Vermieter zurückgefordert werden.
Wichtig ist das richtige Versicherungspaket: Ratsam ist eine Haftpflichtsumme von mindestens 20 Millionen Euro und eine Vollkaskoversicherung. Hier wird jedoch oft ein hoher Selbstbehalt verlangt – 1.900 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Der Selbstbehalt kann aber durch eine Rückversicherung ebenfalls abgesichert werden. „Häufig wird eine solche Rückversicherung automatisch beim Abschluss des Mietvertrags angeboten. Nach unseren Berechnungen ist es aber – bei nur einer einzigen Reise im Jahr – oft günstiger, den Vertrag separat abzuschließen“, so Wortberg. Ein weiterer Vorteil: Man kann sich den Versicherer selbst aussuchen. Wichtig ist dabei, dass es eine Gesellschaft mit einer Niederlassung in Deutschland ist, die sich auch dem Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns angeschlossen hat. Beide Informationen sollten am Ende der Versicherungsbedingungen oder im Impressum der Homepage stehen.
Sollte es während des Urlaubs zu Beschädigungen des Mietwagens kommen, ist es hilfreich, alle wichtigen Notfallnummern bereits parat zu haben. Bei Unfällen muss immer die Polizei hinzugezogen werden. Denn wer Mietwagen-Schäden ohne Polizei regelt, riskiert seinen kompletten Versicherungsschutz.
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Mainz, 14.06.2019