Auf Verkehrsteilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hatte es die Polizei am Dienstag „abgesehen“. Mehrere Streifenteams verschiedenen Dienststellen waren im Stadtgebiet unterwegs und führten an mehreren Stationen Verkehrskontrollen durch. Auch ein Rauschgiftspürhund war im Einsatz.
Zwischen 10 und 18 Uhr erwischten die Kontrollteams insgesamt fünf Autofahrer, die unter Drogeneinfluss hinterm Steuer saßen. Außerdem wurde ein Fahrer aus dem Verkehr gezogen, der keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Darüber hinaus wurden zwei Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz festgestellt, und für einen Fahrer endete die Fahrt, weil durch nicht zulässige Veränderungen an seinem Fahrzeug die Betriebserlaubnis erloschen war.
Zwei weitere Verkehrsteilnehmer erhielten aus anderen Gründen Ordnungswidrigkeitsanzeigen: Einer wegen fehlender, beziehungsweise nicht ordnungsgemäßer Sicherung eines Kindes im Auto, der andere wegen Telefonierens während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung. Zusätzlich mussten die eingesetzten Polizeibeamten 13 kostenpflichtige Verwarnungen (unter anderem für „Gurtmuffel“) sowie 20 Mängelberichte (wegen technischer Defekte oder weil die Fahrer ihre Papiere nicht dabei hatten) ausstellen.
Unter anderem wurde kurz vor 13 Uhr ein Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, weil er unter Drogen stand. Während der Kontrolle „Im Dunkeltälchen“ zeigte der 25-Jährige drogentypisches Verhalten und gab daraufhin auch zu, Cannabis konsumiert zu haben. Ein freiwilliger Urintest bestätigte seine Aussage und reagierte positiv auf die Stoffgruppe THC. Der junge Mann wurde zwecks Blutprobe zur nächsten Dienststelle gebracht. Sein Führerschein und die Autoschlüssel wurden für 24 Stunden sichergestellt. Ob es bei der Ordnungswidrigkeitsanzeige bleibt oder auch eine Strafanzeige hinzukommt, hängt vom Ergebnis der Blutprobe ab.
An der gleichen Stelle „kassierte“ das Kontrollteam den Führerschein eines weiteren jungen Mannes. Auch der 23-Jährige fiel bei der Überprüfung wegen seiner drogentypischen Ausfallerscheinungen auf. Auch bei ihm reagierte ein Urintest positiv auf die THC-Gruppe. Gleiches Prozedere für ihn: Mitkommen zur Dienststelle, Entnahme einer Blutprobe, Sicherstellung des Führerscheins und Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Lediglich wurden in seinem Fall die Autoschlüssel an seine (nüchterne) Freundin ausgehändigt. | cri
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Kaiserslautern, 29.05.2019