Wer privat Strom erzeugt und ins Netz einspeist, muss seit dem 31. Januar die Photovoltaikanlage oder das Blockheizkraftwerk im Marktstammdatenregister eintragen. Dieses Register wird online auf der Internetseite der Bundesnetzagentur geführt. Eintragen muss sich auch, wer die Anlage bereits seit vielen Jahren betreibt und an verschiedenen anderen Stellen bereits registriert ist. Wer zusätzlich einen Batteriespeicher für seine Eigenversorgung nutzt, muss diesen auch erfassen, informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das neue Register ersetzt mehrere alte Register und gibt so einen abschließenden Überblick über die Anlagen im deutschen Stromnetz.
Eine Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme online im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Mit einer bereits laufenden Anlage hat man für den Eintrag in das Online-Portal zwei Jahre Zeit, also bis Ende Januar 2021. Bis dahin verliert man keine Ansprüche auf die EEG-Einspeisevergütung.
Je nach Anlagenart werden unterschiedliche technische Daten abgefragt. Damit man alle schon bei der Registrierung benötigten Daten zur Hand hat, kann man die Registrierungshilfen der Bundesnetzagentur zur Vorbereitung nutzen. Einige Angaben kann man auch nach der eigentlichen Registrierung noch nachtragen.
„Wird die Anlage nicht fristgerecht eingetragen, verliert man schlimmstenfalls einen Teil seines Anspruchs auf die EEG-Vergütung. Man bekommt dann nicht den vollen Betrag für eingespeisten Strom. Deshalb ist der Eintrag unverzichtbar“, sagt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. Auch Anlagen, die keine Vergütung erhalten, müssen eingetragen werden. Sonst kann ein Bußgeld drohen.
Das Register ist seit dem 31. Januar 2019 zu finden unter www.marktstammdatenregister.de.
Der Energierechtsexperten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beantworten weitere offene Fragen. Die Beratung findet in den sechs Beratungsstellen der Verbraucherzentrale statt und kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung per Telefon 0800 60 75 600 (kostenlos) oder per Mail energierecht@vz-rlp.de ist erforderlich.
Unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html beantwortet auch die Bundesnetzagentur Fragen zum Marktstammdatenregister. Außerdem ist montags bis freitags dort von 9 bis 17 Uhr eine Hotline zum Thema unter 0228 14 – 3333 geschaltet. E-Mail-Anfragen sind möglich an service@marktstammdatenregister.de.
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Kaiserslautern, 15.05.2019