Sozusagen einen doppelten Treffer landeten Polizeibeamte in der Nacht zu Dienstag bei einer Verkehrskontrolle in der Mainzer Straße. Als die Einsatzkräfte gegen 4 Uhr einen Renault Megane mit ausländischem Kennzeichen stoppten und sich vom Fahrer sowohl den Führerschein als auch die Fahrzeugpapiere aushändigen ließen, fielen bei der Überprüfung gleich zwei Sachen auf: Auf den 33-Jährigen ist eine „Anordnung der Fahrerlaubnissperre“ eingetragen, die vermutlich auf eine Trunkenheitsfahrt im Jahr 2016 zurückzuführen ist. Und: Die Halterin des Fahrzeugs lebt bereits seit 2016 in Deutschland, hat den Wagen aber nicht hier angemeldet und entrichtet demzufolge auch keine Kraftfahrzeugsteuer.
Weitere Ermittlungen laufen – entsprechende Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz folgen. | cri
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Kaiserslautern, 14.05.2019