Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Landeskriminalamt warnen vor Vorkasse-Betrug
Ferienzeit ist immer wieder auch Betrugszeit. Regelmäßig nutzen Straftäter die Reisezeit für betrügerische Internetangebote mit falschen oder nichtexistierenden Ferienhäusern und -wohnungen. Da hat man endlich das Traumziel gefunden, seinen Wunschzeitraum gebucht, das Geld bezahlt – um dann festzustellen: Die Wohnung gibt es gar nicht oder der angebliche Vermieter ist in Wahrheit ein Betrüger. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben deshalb vor der anstehenden Urlaubszeit Tipps, wie man sich vor Betrügereien und Enttäuschungen bei der Buchung eines Feriendomizils schützen kann.
„Grundsätzlich kann jeder Urlauber zum Opfer werden“, sagt Jennifer Kaiser, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Ob die Anzeige für eine Ferienwohnung unseriös oder betrügerisch ist, ist auf den ersten Blick meist nicht zu erkennen.“ Ein Kennzeichen für Betrugsversuche ist die Aufforderung, den Gesamtpreis für die Miete sofort im Voraus zu überweisen. Wird der Betrag dann an den vermeintlichen Vermieter gezahlt, ist dieses Geld unwiederbringlich verloren. „Besser ist es, per Lastschrift oder mit Kreditkarte zu bezahlen“, so Kaiser. Dann kann das Geld im Betrugsfall meist durch die Bank wieder zurückgebucht werden. Was Urlauber auch beachten sollten: Betrüger verlangen gerne die Zahlung mittels Bargeldtransferdiensten wie Western Union oder Money Gram. Diese ermöglichen den Zahlungsempfängern unerkannt zu bleiben. Vor der Verwendung dieser Bezahlmethode ist deswegen größte Vorsicht geboten.
Eine gute Möglichkeit, sich vor Betrug zu schützen, ist der Anruf beim Vermieter oder bei der Vermittlungsagentur: Die Betrüger vermeiden Telefonate, da sie dort schnell enttarnt werden können. Wer also immer nur den Anrufbeantworter erreicht oder immer nur das Besetztzeichen hört, sollte die Finger von dem Angebot lassen. Weitere Indizien für einen Betrug sind: Es wird nur mittels Messenger-Dienst wie beispielsweise WhatsApp kommuniziert oder es ist nur eine E-Mail-Adresse angegeben und es fehlen Name, Adresse und Telefonnummer des Vermieters. Stutzig werden sollte man außerdem bei allzu niedrigen Mietpreisen und wenn die Adresse des Mietobjekts nicht genannt wird. Ein Vergleich mit anderen Angeboten in der Gegend gibt Aufschluss darüber, ob der Preis realistisch erscheint. Auch bei vertrauenswürdigen Vermietern sollte man nur buchen, wenn eine detaillierte Beschreibung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses vorliegt – also nicht nur die Anzahl der Zimmer und Betten, sondern auch Details zur Ausstattung oder Lage. Bei Buchungen über Online-Portale sollte geprüft werden, ob im Impressum oder unter dem Link Kontakt ein konkreter Firmensitz und eine Steuernummer angegeben werden.
Die wichtigsten Tipps von Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt im Überblick:
– Nie den vollen Preis im Voraus überweisen.
– Geld, wenn möglich, per Lastschrift oder Kreditkarte zahlen.
– Vor der Buchung anrufen und nur buchen, wenn der Vermieter bzw.
die Vermittlungsagentur persönlich erreicht wurden.
– Bei Kommunikation ausschließlich per E-Mail oder
Messenger-Dienst skeptisch sein.
– Alle Abmachungen schriftlich festhalten.
– Impressum genau überprüfen, ggf. bei Vermittlungsagenturen und
Ferienhausverbänden oder bei der örtlichen
Tourismus-Organisation nachfragen.
– Bei einem Betrugsverdacht umgehend den Betreiber des
Anzeigenportals informieren.
– Finger weg von ungewöhnlichen Konditionen.
– Immer Preise vergleichen – ist das Angebot außergewöhnlich
günstig, eher misstrauisch sein.
– Über eine verschlüsselte Verbindung buchen (https).
– Wer Opfer geworden ist und einen Verlust erlitten hat, sollte
Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 08.05.2019