Enkenbach-Alsenborn – Am Donnerstagabend hat die Polizei einen Haftbefehl aufgrund einer Unterschlagung trotz falscher Fährte vollstreckt.
Die Beamten fuhren zur Wohnanschrift des Verurteilten, trafen jedoch nur dessen Lebensgefährtin an. Diese gab an, dass sie ihren Partner aufgrund eines Streits seit letztem Wochenende nicht mehr gesehen habe. Sie nannte den Beamten jedoch die Arbeitsstelle des 30-Jährigen.
Dessen Arbeitgeber erzählte, dass sein Mitarbeiter die Werkstatt etwa eine Stunde zuvor mit einem PKW verlassen habe. Die Beamten waren sich einig, genau dieses Fahrzeug zuvor an der Wohnanschrift gesehen zu haben.
Die Anschrift wurde also erneut überprüft und die Lebensgefährtin diesbezüglich erneut ins Gebet genommen. Sie räumte ein, ihren Lebensgefährten gedeckt zu haben, der sich zuvor in der Garage versteckt hielt.
Er wurde schließlich doch gefasst und entrichtete den fälligen Betrag von mehreren hundert Euro, um seiner Haftstrafe zu entgehen. Seine Lebensgefährtin muss sich nun wegen Strafvereitelung verantworten. |akl
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Kaiserslautern, 10.05.2019