Mehr Zuständigkeiten für den Gestaltungsbeirat

Expertengremium hat sich bewährt – Insgesamt zehn Sitzungen seit 2015

Der 2015 eingeführte Gestaltungsbeirat der Stadt hat sich bewährt und soll sich daher künftig mit mehr Bauvorhaben befassen dürfen. Entsprechende Vorschläge wurden dem Stadtrat am Montagnachmittag in seiner Sitzung im Großen Ratssaal unterbreitet. Eine dahingehende Entscheidung steht jedoch noch aus.
So sollen künftig alle stadtbildbedeutsamen Vorhaben obligatorisch in den Gestaltungsbeirat aufgenommen werden. Weiterhin sollen künftig alle Vorhaben, die ohne Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht genehmigungsfähig sind, bzw. die eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erfordern, ebenfalls dem Gestaltungsbeirat zur Beurteilung vorgelegt werden. Ebenso alle öffentlichen Bauvorhaben, alle durch öffentliche Maßnahmen geförderten Bauvorhaben sowie alle Bauvorhaben, die auf einem von der Stadt Kaiserslautern oder des Bürgerhospitals Kaiserslautern zu veräußernden Grundstück geplant sind. Für private Bauherren soll die Vorlage im Gestaltungsbeirat weiterhin freiwillig bleiben, allerdings wird die Nicht-Vorlage nun begründet werden müssen. Der Stadtrat wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit den Vorschlägen befassen. Bereits seit März 2017 obligatorisch ist die Vorlage für Bauvorhaben auf dem Pfaff-Areal.
Ziel des Gestaltungsbeirats ist es, die Stadtentwicklung positiv zu stärken sowie die architektonische und städtebauliche Qualität der Planung zu sichern und zu verbessern. Die Mitglieder haben die Aufgabe, die politischen Entscheidungsträger, die Stadtverwaltung sowie private Bauherren als unabhängiges Gremium unterstützend zu beraten.
Inklusive der ersten Sitzung am 1. Oktober 2015 fanden bis heute insgesamt zehn Sitzungen statt. Insgesamt wurden 22 verschiedene Projekte in den bislang abgehaltenen Sitzungen dem Gestaltungsbeirat vorgelegt, ein Projekt wurde im Umlaufverfahren beraten. Die Palette der vorgelegten Vorhaben reichte dabei von Einzelobjekten, städtebaulichen Projekten, Rahmen- und Bebauungsplänen bis hin zu Straßen- und Platzgestaltungen. Die vom Gestaltungsbeirat ausgesprochenen Empfehlungen wurden größtenteils in die Planungen übernommen.
Der Stadtrat befasste sich am Montag weiterhin mit der Nachfolge des zum Jahresende 2018 ausgeschiedenen Mitglieds des Gestaltungsbeirats Prof. Karin Schmid. Auf Empfehlung von Architektenkammer und Verwaltung tritt ihre Nachfolge ab sofort – so der Beschluss des Stadtrats – Prof. Jens Wittfoth aus Stuttgart an. Die drei weiteren Mitglieder sind nach wie vor Prof. Kunibert Wachten aus Dortmund, Ute Aufmkolk aus Oberhausen und Eva-Maria Lang aus München. Nach der Geschäftsordnung soll der Gestaltungsbeirat von vier Mitgliedern besetzt sein, die die Fachrichtungen Architektur, Städtebau und Landschaftsplanung abdecken. Prof. Wachten war in der Sitzung des Stadtrats zugegen und erläuterte anhand eines konkreten Bauprojekts, des geplanten Neubaus an der Betzenbergschule, die Arbeit des Beirats.

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Kaiserslautern, 16.04.2019