Am Samstagabend sollte in der Burgstraße ein Rollerfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Dieser versuchte sich der polizeilichen Maßnahme durch Flucht zu entziehen. Er konnte durch die Polizeistreife eingeholt, angehalten und kontrolliert werden. Hierbei wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,79 Promille. Der Roller wurde sichergestellt und beim Beschuldigten eine Blutprobe entnommen.
Am frühen Sonntagmorgen wurde in der Zollamtstraße ein 20-jähriger Mann in seinem PKW einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde durch die Polizeibeamten erheblicher Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab 0,87 Promille Atemalkohol. Da der Kontrollierte zudem ein sogenannter „junger Fahrer“ war, wurde der Fahrzeugschlüssel zur Verhinderung des Fahrtantritts vorsorglich sichergestellt.
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Kaiserslautern, 07.04.2019