Aufgeschoben ist nicht aufgehoben…

…dass dieses alte Sprichwort immer noch aktuell ist, hat sich am Donnerstag in Kaiserslautern gezeigt. Gegen Mittag nahmen die Fahnder der Kriminalpolizei eine Frau aus dem Stadtgebiet fest, gegen die ein Haftbefehl bestand. Demnach musste die 36-Jährige entweder eine gerichtlich festgesetzte Geldstrafe von mehreren hundert Euro bezahlen – oder alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen antreten.

Bereits Anfang März hatte die Frau um Aufschub gebeten, worauf der Haftbefehl bis zum 3. April außer Vollzug gesetzt wurde. Die 36-Jährige hatte angegeben, einen Teil der Geldstrafe auftreiben zu können und den Restbetrag nach Absprache in Raten zu bezahlen.

Weil aber bis zum Ende des „Aufschubs“ immer noch kein Geld einging, trat der Haftbefehl wieder in Kraft. Die Frau wurde am Donnerstag festgenommen, und weil sie die Geldstrafe nach wie vor nicht bezahlen konnte, wurde sie in ein Gefängnis gebracht, wo sie nun ihre Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss. | cri

Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern,
Logenstraße 5,
67655 Kaiserslautern,

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Kaiserslautern, 05.04.2019