Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor einer anhaltenden Erpressungsmasche per E-Mail. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten derzeit E-Mails eines unbekannten Absenders. Dieser behauptet, er habe die Geräte der Betroffenen gehackt und via Webcam den Besuch von Porno-Webseiten aufgezeichnet. In den Aufnahmen sei zu sehen, wie die Angeschriebenen sexuelle Handlungen vornehmen. In seiner E-Mail droht der Betrüger, diese Aufnahmen öffentlich zu machen. In dem Schreiben des Erpressers werden Verbraucher zu einer Zahlung von verschieden hohen Geldbeträgen in Bitcoins aufgefordert. Dabei hofft er auf die Scham und Angst seiner Opfer. Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale raten allen Empfängern dieser E-Mail: Auf keinen Fall darauf reagieren!
Was jedoch tun, wenn man eine solche E-Mail im Posteingang findet? Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale geben im Rahmen der gemeinsamen Präventionskampagne „Genug Betrug“ einfache Tipps, wie auf solche E-Mails richtig reagiert wird:
1. Gehen Sie auf keine Forderung ein.
2. Sollten in der E-Mail Dateien angehängt oder Links angegeben
sein, klicken Sie diese auf keinen Fall an.
3. Antworten Sie nicht auf diese Drohmail.
4. Erstatten Sie Strafanzeige bei Ihrer örtlichen
Polizeidienststelle, denn Erpressung ist eine Straftat.
5. Die Monitorkamera sollte grundsätzlich verdeckt und nur, wenn
benötigt, freigehalten werden.
Weitere Informationen bieten Polizei und Verbraucherzentrale unter folgenden Links: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/erpressung-per-email-angeblich-porno-geguckt-und-kamera-gehackt-29927
https://www.polizei-beratung.de/nc/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/digitale-erpresser-fordern-bitcoin/
Weitere Informationen zu Internetgefahren unter: www.cybersicherheit-rlp.de
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Valenciaplatz 1 – 7
55118 Mainz
http://s.rlp.de/3U4
Mainz, 27.03.2019