Unfallflucht: Wieder geparktes Auto gestreift

Eines vorweg: „Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, exakt so steht es im ersten Absatz des Paragraphen 142 Strafgesetzbuch. Unfallflucht, oder auch Fahrerflucht genannt, ist also eine Straftat! Eine Tat, die eigentlich nicht sein muss, sollte doch jeder eine Haftpflichtversicherung für sein Auto abgeschlossen haben, die im Fall der Fälle die Schadensregulierung übernimmt. Eine Hochstufung der Versicherung dürfte jedenfalls günstiger sein, als eine Geld- oder Freiheitsstrafe wegen Fahrerflucht. Die Rechnung geht also nicht auf. Regelmäßig ermittelt die Polizei nach einer Unfallflucht und nicht selten kommt sie dem Unfallverursacher auf die Spur.

Mit einem Ermittlungsverfahren muss jetzt auch der Verursacher eines Unfalls am Mittwoch im Kaiserbergring rechnen. Der unbekannte Fahrzeugführer streifte beim Vorbeifahren mit seinem Wagen ein geparktes Auto. An dem Opel Corsa wurde ein Außenspiegel beschädigt. Der Unfallverursacher fuhr machte sich auf und davon. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0631 369 2150 mit der Polizei Kaiserslautern in Verbindung zu setzen. |erf

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Kaiserslautern, 21.03.2019