Antrag der GRÜNEN Stadtratsfraktion: Bebauungsplan Einsiedlerhof

Sehr geehrter Herr Dr. Weichel,
bitte berücksichtigen Sie für die Tagesordnung der nächsten Ratssitzungam 18.3.2019 den folgenden
Beschlussvorschlag der Fraktion „DIE GRÜNEN“

Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass ergänzend zum Bebauungsplan „Industriegebiet Einsiedlerhof Vogelweh, Teil Mitte“ bei der Grundstücksvergabe folgende zwei Punkte über städtebauliche Verträge mit den bauwilligen vereinbart werden:

1. Entgegen der Festlegung im Bebauungsplan, dass alternativ zur Fassadenbegrünung auch eine größere unbebaute Fläche möglich ist, auf der Versiegelung unterbleibt und Kaltluftbildung durch Bepflanzung erfolgt, regelt die Stadt in den städtebaulichen Verträgen, dass diese Alternative wegfällt.

Begründung:
Die Stadt Kaiserslautern hat große Schwierigkeiten, Industrieflächen in der nachgefragten Größe zur Verfügung zu stellen. Der Flächenverbrauch in diesem Segment ist sehr groß. Da zur Generierung von Gewerbesteuern Flächen weit unter Wert veräußert werden, ist es vermutlich günstiger, einfach mehr Fläche zu kaufen, die dann nicht baulich genutzt wird, als sich um eine Fassadenbegrünung zu kümmern. Dieses Vorgehen kann nicht im Interesse der Stadt Kaiserslautern sein. Der Stadt muss es darum gehen, vor dem Hintergrund der Verpflichtung zum Sparsamen Umgang mit Fläche und der begrenzten eigenen Flächenressourcen die ausgewiesenen Industrieflächen möglichst effizient zu nutzen. Dazu gehört, dass die Funktion der Kaltluftbildung und Wasserretention möglichst durch die vorhandenen Gebäude erfolgt und nicht durch zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Zudem ist das Einhalten der Bestimmungen bei der ausschließlichen Pflicht zur Gebäudebegrünung deutlich leichter zu kontrollieren, als wenn auch andere Möglichkeiten gegeben sind. Das Erscheinungsbild des Gewerbegebietes wird zudem deutlich freundlicher.
2. Entgegen der Vorgabe aus dem Bebauungsplan wird ein Bau von PV-Anlagen nicht nur angeregt, sondern über städtebauliche Verträge mit den Grundstückserwerbern verbindlich geregelt.
Begründung: Die Stadt Kaiserslautern hat sich im Masterplan Klimaschutz verpflichtet, bis 2050 95 % des Energiebedarfs aus regenerativen Quellen zu gewinnen. Dieses Ziel ist nicht zu erreichen, wenn große neue Verbraucher hinzukommen, ohne das gleichzeitig eine regenerative Energiegewinnung erfolgt. In Verantwortung für die zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft ist es zumutbar die wirtschaftlich absolut darstellbare Nutzung von selbstproduziertem Solarstrom zur Auflage beim Flächenerwerb zu machen.
Tobias Wiesemann
(Fraktionsvorsitzender)

Quelle Text/Bild:
Bündnis 90 / Die Grünen
Ratsfraktion Kaiserslautern
Tobias Wiesemann, Fraktionsvorsitzender der Partei Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Stadtrat Kaiserslautern
www.gruene-kl.de

Kaiserslautern, 06.03.2019