Die fünfte Jahreszeit erreicht in den nächsten Tagen ihren Höhepunkt. Närrinnen und Narren zieht es zu den Fastnachtsumzügen und -veranstaltungen beispielsweise nach Dahn, Zweibrücken oder Ramstein; und zur Altweiberfastnacht am Donnerstag werden wieder Rathäuser „erobert“. Die Polizei in der Westpfalz wünscht allen Karnevalisten tolle Tage.
Unter dem Motto „Mit Konfetti in der Blutbahn“ möchte die Polizei daran erinnern, dass es beim Feiern um ein friedliches und besonnenes Miteinander geht. Angelehnt ist das Motto der neuen Kampagne an dem gleichnamigen Fastnachts-Schlager „Konfetti in der Blutbahn“ von Oliver Mager, einem Mainzer Komponisten, Texter und Sänger. Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter https://s.rlp.de/Kf2pU und https://s.rlp.de/fastnacht2019.
Einsatzkräfte der Polizei werden für die Sicherheit der Feiernden sorgen. Dennoch gibt es einige Dinge, die Jecken beachten können, damit es auch nach Aschermittwoch noch Grund zum Feiern gibt:
Heimweg voraus planen: Wir empfehlen allen Narren sich bereits vor dem Feiern Gedanken über den Nachhauseweg zu machen – zum Beispiel in einer Fahrgemeinschaft mit einem nüchternen Fahrer, öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi.
Nur nüchtern Auto fahren: Wer auch nach Fastnacht seinen Führerschein noch haben möchte, sollte nur absolut nüchtern fahren. Denn bereits bei 0,3 Promille kann der Führerschein eingezogen werden, wenn Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt ohnehin das absolute Alkoholverbot am Steuer. Auch Drogen wie Cannabis, Ecstasy und andere illegale Substanzen werden von den Polizeibeamten bei Verkehrskontrollen erkannt und dem Verkehrsteilnehmer droht neben dem Verlust der Fahrerlaubnis auch noch eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes.
Nicht mit verhülltem Gesicht fahren: Seit dem 19. Oktober 2017 gilt eine Gesetzesänderung, darin steht: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Das heißt im Klartext, dass ihr euch beispielsweise nicht mit einer Zorro-Maske vorm Gesicht oder mit Clownsschminke verkleidet hinters Steuer setzen dürft. Euer Gesicht muss beim Autofahren erkennbar sein, ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer vorsätzlich handelt, zahlt sogar das Doppelte – 120 Euro sind dann für die Maskerade fällig.
Restalkohol am Morgen: Wer nach einer durchgefeierten Nacht nur ein paar Stunden schläft, hat unter Umständen noch einen Restalkoholanteil im Blut, denn der Körper baut durchschnittlich nur etwa 0,1 Promille pro Stunde ab. Fahrt daher bitte erst wieder Auto wenn ihr richtig ausgeschlafen habt und Euch rundum wieder fit fühlt. Im Zweifel ist es besser, das Auto noch einmal stehen zu lassen.
Vor Dieben schützen: Achtet auf eure Garderobe. Die teure Jacke sollte besser zu Hause bleiben. Das Geld fürs Taxi oder für den nächsten Drink solltet ihr gut verstaut und nah am Körper tragen. Die Handtasche oder die Gesäßtasche an der Hose eignen sich nicht dazu. Schnell und unbemerkt haben trickreiche Diebe zugelangt und den Geldbeutel herausgefischt. Besser ist der klassische Brustbeutel. Er kann versteckt unterm Kostüm getragen werden. Auch das Smartphone ist bei Taschendieben ein begehrtes Objekt. Passt auf euer Handy auf! Lasst es nicht rumliegen und verstaut es gut, nah am Körper.
Die Polizei wird im Umfeld der Veranstaltungen präsent sein und auch Kontrollen durchführen. Wenn Sie eine Straftat beobachten, Hilfe benötigen oder etwas Verdächtiges bemerken, zögern Sie nicht, die Einsatzkräfte anzusprechen oder die Polizei zu rufen. Wir sind unter der Notrufnummer 110 rund um die Uhr für Sie da. |erf
Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Logenstraße 5
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Kaiserslautern, 27.02.2019