Sozialausschuss verabschiedet Notfallmaßnahmen für harten Brexit „Für die überwältigende Mehrheit im Europäischen Parlament steht der Schutz der Unionsbürgerinnen und -bürger im Vordergrund. Rund einen Monat vor dem Austrittsdatum zeichnet sich noch immer keine Lösung für den Brexit ab. Die jetzt ergriffenen Notfallmaßnahmen zur sozialen Sicherheit stärken die Rechtssicherheit von knapp drei Millionen in Großbritannien lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürgern“, sagt Michael DETJEN, rheinland-pfälzischer EU-Abgeordneter.
Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedet am Dienstag, 26. Februar 2019, Notfallmaßnahmen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit für den Fall eines ungeordneten Brexit. „Die EU-Bürgerinnen und Bürger in Großbritannien können sich darauf verlassen, dass Europa ihre Interessen weiter schützt und sie im Falle eines ungeordneten Brexit nicht zu Bürgern zweiter Klasse abgestuft werden“, so Michael DETJEN, beschäftigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD. „Mit den jetzt getroffenen Maßnahmen reduzieren wir den Schaden für die betroffenen Menschen, die ansonsten Einbußen bei ihrer Rente befürchten müssten. Die Regeln sehen vor, dass die Berechnung der Altersrente und die Anrechnung von geleisteten Sozialbeiträgen nach dem Austritt für einen Übergangszeitraum weiter gelten wie zuvor. Eines muss klar sein: Die Ansprüche der sozialen Sicherheit von Millionen Menschen dürfen nicht zu einer Verhandlungsmasse zwischen der britischen Regierung und den EU-27 werden.“
Die Maßnahmen gelten sowohl für EU-Bürgerinnen und Bürger, die im Vereinigten Königreich studieren, arbeiten oder wohnhaft sind, als auch für britische Bürgerinnen und Bürger, die dank der Freizügigkeit in einem der 27 EU-Mitgliedsländer leben. Die jetzt verabschiedete Regelung tritt nach einem möglichen ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs in Kraft und läuft bis Ende 2019.
Quelle Text/Bild:
Michael Detjen, MdEP
Wahlkreis: Schulstraße 5,
67655 Kaiserslautern
www.michaeldetjen.eu
Kaiserslautern: 26.02.2019