Anklage wegen Betrugs in Höhe von ca. 950.000 Euro

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat im Februar 2019 einen Unternehmer aus Kaiserslautern wegen des Vorwurfs des Betruges im besonders schweren Fall zum Wirtschaftsschöffengericht des Amtsgerichts Kaiserslautern angeklagt. Dem 44-jährigen Mann, der sich in dieser Sache wegen Wiederholungsgefahr seit Oktober 2018 in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, im Sommer letzten Jahres von einer wohlhabenden älteren Frau in mehreren Tranchen einen Gesamtbetrag von ca. 950.000 Euro betrügerisch erlangt, nämlich vorgespiegelt zu haben, er sei Chef einer Firma für den Handel mit Wohnungseinrichtungsgegenständen und benötige das Geld unter anderem, um es in wertvolle Teppiche zu investieren, und werde es mit Zinsen zurückzahlen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen verbrauchte der 44-Jährige das Geld für andere Zwecke und hatte nicht vor, es zurückzuzahlen. In rechtlicher Hinsicht erhebt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern neben dem Betrugsvorwurf auch den Vorwurf des Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte (Anlagegeschäft). Der Vorwurf des Betrugs im besonders schweren Fall wird wegen der Höhe des Schadens erhoben und weil der 44-Jährige nach dem Ergebnis der Ermittlungen gewerbsmäßig handelte. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Das Wirtschaftsschöffengericht Kaiserslautern hat nunmehr über die Anklage zu entscheiden.

Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

https://stakl.justiz.rlp.de

Kaiserslautern, 26.02.2019