Geldstrafe zahlen – oder Freiheitsstrafe absitzen?

Wegen einer noch nicht bezahlten Geldstrafe, ist gegen eine Frau aus dem Stadtgebiet Haftbefehl erlassen worden. Die Fahnder der Kriminaldirektion rückten am Mittwoch aus, um der 36-Jährigen einen Besuch abzustatten, und trafen die Frau auch zu Hause an. Um die drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen abzuwenden, bezahlte die 36-Jährige nun den geforderten dreistelligen Betrag. Die Fahndung nach der Frau konnte daraufhin gelöscht werden.

Während sich die Beamten in der Wohnung aufhielten, mussten sie sich fortwährend Provokationen des (amtsbekannten) Ehemanns der 36-Jährigen anhören, der sich absolut unkooperativ verhielt…

Um einen vierstelligen Betrag, der noch zu bezahlen war, ging es bei einem 28-jährigen Mann aus dem Stadtgebiet. Nachdem deshalb auch gegen ihn ein Haftbefehl rausging, kündigten die Kripo-Beamten dem 28-Jährigen telefonisch seine Verhaftung an. Daraufhin entschloss er sich, die Geldstrafe zu überweisen.

Etwas verwundert hat eine 26-jährige Frau Polizeibeamten die Tür geöffnet, als diese bei ihr klingelten. Nach ihren Angaben hatte sie die Geldstrafe „längst bezahlt“. Einen entsprechenden Beleg – den sie bei einer Zahlung erhalten hätte – konnte die Frau dann aber trotz intensiver Suche nicht finden. Letztlich zahlte die 26-Jährige den geforderten Betrag in Höhe von mehreren hundert Euro, erhielt dafür ihren Beleg und konnte eine Verhaftung umgehen… | cri

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Kaiserslautern, 21.02.2019