Parteien und Wählergruppen können bis zum Montag, 8. April, um 18 Uhr ihre Wahlvorschläge beim Bezirksverband Pfalz einreichen, wenn sie an der Bezirkstagswahl am 26. Mai teilnehmen wollen. Jene, die nicht im rheinland-pfälzischen Landtag oder in der aktuellen Wahlperiode im Bezirkstag Pfalz vertreten sind, müssen für eine Zulassung zur Wahl mindestens 800 Unterstützungsunterschriften von zur Bezirkstagswahl berechtigten Personen einreichen. Parteien und Wählergruppen können ihre Wahlvorschläge auch miteinander verbinden (Listenverbindung), was sie bis spätestens 3. Mai, 18 Uhr, mitteilen müssen.
Insgesamt wählt die pfälzische Bevölkerung 29 Mitglieder in den Bezirkstag Pfalz. Die Listenwahl auf gelbem Wahlzettel findet im Rahmen der Kommunal- sowie Europawahl alle fünf Jahre statt. In einem Wahlvorschlag dürfen höchstens 58 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden, für die auch noch Nachfolgerinnen oder Nachfolger aufgestellt werden können, für den Fall, dass ein gewähltes Mitglied während der Wahlperiode ausscheidet. Die benannten Personen dürfen jeweils nur in einem Wahlvorschlag für die Bezirkstagswahl aufgeführt werden. Alle erforderlichen Unterlagen nimmt für den Bezirkswahlleiter, den Bezirkstagsvorsitzenden Theo Wieder, die Verwaltung des Bezirksverbands Pfalz in Kaiserslautern, Bismarckstraße 17, entgegen. Wer Unterlagen benötigt oder Fragen hat, wende sich an die Telefonnummer 0631 3647-167. Informationen über den Bezirksverband Pfalz stehen unter www.bv-pfalz.de bereit.
Bu: Wahlvorschläge: welche Parteien und Wählergruppen wollen ins pfälzische Parlament einziehen?
Quelle Text/Bild:
Bezirksverband Pfalz
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Bismarckstraße 17
67655 Kaiserslautern
www.bv-pfalz.de
Kaiserslautern, 15.02.2019