Staatsanwaltschaft Kaiserslautern: Todesermittlungsverfahren nach Verkehrsunfall

Wegen des tödlichen Verkehrsunfalls eines 22-jährigen Kradfahrers und des 18-jährigen Sozius in den frühen Morgenstunden des 02.02.2019 in der Brandenburger Straße führt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ein Todesermittlungsverfahren durch. Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen war der Kradfahrer zunächst vor einer Verkehrskontrolle der Polizei geflüchtet und von Polizeibeamten in einem Funkstreifenwagen verfolgt worden. Die Verfolgung war aber abgebrochen worden, bevor es zu dem Unfall kam.

Nach der Strafprozessordnung muss die Staatsanwaltschaft ein solches Todesermittlungsverfahren immer dann führen, wenn ein Mensch auf unnatürliche Weise zu Tode kommt. Zweck des Todesermittlungsverfahrens ist es herauszufinden, ob Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden bestehen.

Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
67655 Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24

https://stakl.justiz.rlp.de

Kaiserslautern, 07.02.2019