EuGH-Urteil stärkt Anspruch auf Kindergeld
Das Prinzip der Gleichbehandlung der EU-Bürgerinnen und- Bürger ist ein Fundament der Europäischen
Union, unterstreicht der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom Donnerstag, 7. Februar
2019. In dem Rechtsstreit ging es um Ansprüche für EU-Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen
EU-Mitgliedsland ihre Festanstellung verloren haben.
„Diese wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stellt EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit nationalen Beschäftigten gleich. Das Urteil stärkt das Recht der Europäischen Union, indem es dieser Unterteilung in Bürgerinnen und Bürger 1. Klasse und 2. Klasse beendet. Wer einen Job hat, muss die Gewissheit haben, dass er die gleichen Arbeitslosenansprüche besitzt, wie seine nationalen Kolleginnen und Kollegen“, so Michael DETJEN.
„Für Deutschland hat das Urteil keine Auswirkungen. Die heute getroffene Entscheidung entspricht der gängigen Praxis in Deutschland: Werden EU-Bürger arbeitslos oder krank, wird das Kindergeld weiterhin ausbezahlt – wie bei ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen.“
„Gleichzeitig haben die Richterinnen und Richter der unfairen Indexierung von Kindergeld eine Absage erteilt.
„Die Anstrengungen im Kampf gegen Sozialmissbrauch sind in Deutschland erhöht worden“, so Michael DETJEN. „Wichtig dabei sind die von Finanzminister Olaf Scholz bereits eingeleitete personelle Aufstockung der Kontrollbehörden und die verbesserte Kooperation zwischen den einzelnen Behörden. Der immer wieder als Argument vorgeschobene Missbrauch von Sozialleistungen stilisiert Ausnahmefälle zum Hauptproblem und diskreditiert alle ehrlichen und hart arbeitenden Zuwanderinnen und
Zuwanderer.“
Quelle Text/Bild:
Michael Detjen, MdEP
Wahlkreis: Schulstraße 5,
67655 Kaiserslautern
www.michaeldetjen.eu
Kaiserslautern: 07.02.2019