Bei Anruf Ärger: Beschwerden über Telefonwerbung halten an
Verbraucherzentralen fordern Bestätigungslösung für alle Vertragsarten
· Unerwünschte Werbeanrufe sind verboten, Verträge dennoch oft rechtswirksam
· Anzahl der Beschwerden steigen – gesetzliche Vorschriften wirkungslos
· Bestätigungslösung für Gewinnspielebereich auf alle Vertragsarten ausweiten
Telefonwerbung ist noch immer ein tägliches Ärgernis für Verbraucher. Dabei ist sie in der Regel verboten. Nur wer vorher ausdrücklich zugestimmt hat, darf zu Werbezwecken angerufen werden. Seit Oktober 2013 gelten verschärfte gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Sie zeigen allerdings keine Wirkung: Beschwerden bei der Bundesnetzagentur zu unerlaubter Telefonwerbung sind 2018 sogar weiter gestiegen. Die unlauteren Geschäftsmethoden scheinen sich nach wie vor für Unternehmen zu lohnen. Die Verbraucherzentralen fordern daher die Einführung der Bestätigungslösung für alle Verbraucherverträge.
Ohne vorherige Einwilligung ist Telefonwerbung in Deutschland verboten: Unternehmen dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nur dann telefonisch zu Werbezwecken anrufen, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben. Dennoch klagen weiterhin viele Menschen über unerwünschte Anrufe, in denen zum Beispiel für Zeitungsabonnements, Telefontarife oder aktuell auch vermehrt für Energielieferverträge geworben wird. Die Gefahr ist groß, dass durch offensive Verkaufstaktiken und Tricks am Telefon unliebsame Verträge untergeschoben werden. „Diese unlauteren Geschäftspraktiken wurden bei Gewinnspielen durch die Bestätigungslösung unterbunden. Telefonisch geschlossene Gewinnspielverträge werden erst wirksam, wenn sie vom Verbraucher schriftlich bestätigt werden“, so Franziska Wolf, Leiterin der Verbraucherzentrale Kaiserslautern.
Das Problem: Verträge mit Telefondienstleistern, Versicherungen oder Energieversorgern fallen nicht unter diese Regelung. „Die Ankündigung von Bundesjustizministerin Katarina Barley, die Bestätigungslösung bei telefonisch abgeschlossenen Strom- und Gasverträgen einzuführen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, so Wolf. „Allerdings fordern wir die Ausweitung der Bestätigungslösung auch auf andere Verbraucherverträge, um unseriösen Unternehmen endlich den wirtschaftlichen Anreiz für Werbeanrufe zu nehmen.“
Weitere Informationen und Musterbriefe finden Betroffene unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/telefonwerbung-13857 .
Persönliche Beratung rund um Telefonwerbung und untergeschobene Verträge bietet die Verbraucherzentrale Kaiserslautern nach Terminvereinbarung unter Telefon (0631) 92 881 oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp an.
Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Fackelstraße 22,
67655 Kaiserslautern
www.verbraucherzentrale-rlp.de
www.twitter.com/vzrlp
www.facebook.com/vzrlp
Kaiserslautern, 09.01.2019