Kalau, Ralau, Alleh-Hopp und Mäsnum Helau

Der Februar ist der Fastnachtsmonat schlechthin. Doch auch wenn die Westpfalz nicht unbedingt als Hochburg des Karnevals gilt, wird an den kommenden Wochenenden rundherum schon kräftig Fasching gefeiert.

Auch wir von der Polizei wünschen euch eine schöne bunte Zeit. Damit das für euch auch so kommt, möchten wir euch nochmal eine Gesetzesänderung ins Gedächtnis rufen: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist…“, heißt es seit dem 19. Oktober 2017 in der Straßenverkehrsverordnung. Für die Faschingsmaske hinterm Steuer droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer vorsätzlich handelt, zahlt das Doppelte – 120 Euro sind dann für beispielweise die Clownsschminke im Gesicht oder eine Zorro-Maske fällig.

Wenn es also unumgänglich ist, die Maskierung schon zu Hause über das Gesicht zu ziehen, dann sollten Sie sich eine Alternative wie öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Bekannte etc. suchen, die Sie fahren können. Hat natürlich den Vorteil, dass Sie dem Thema „Alkohol am Steuer“ nach der Veranstaltung ebenfalls ein Schnippchen geschlagen haben. Lassen Sie sich einfach wieder abholen!

Apropos „Alkohol am Steuer“ – entscheiden Sie sich: Entweder Sie trinken Alkohol oder Sie fahren Auto. Seien Sie sich gewiss, unsere Polizeistreifen kennen die Schleichwege und werden auch dort kontrollieren.

Wenn Sie sich fürs Trinken entschieden haben, dann gehen Sie bitte verantwortungsbewusst mit Alkohol um. Beim Alkoholtrinken sinkt die Hemmschwelle und mach einer lässt sich zu weit mehr als nur zu einer „Dummheit“ hinreißen. Deshalb: „Respect the Limit!“

Wenn Sie eine Straftat beobachten, Hilfe benötigen oder etwas Verdächtiges bemerken, zögern Sie nicht, die Polizei zu rufen. Wir sind unter der Notrufnummer 110 rund um die Uhr für Sie da. |erf

Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern,
Logenstraße 5,
67655 Kaiserslautern,

www.polizei.rlp.de

Kaiserslautern, 01.02.2019