Oder warum die Ausstattung der Ordnungsämter mit Elektroschockern unverhältnismäßig und ein vermurkstes SPD-Wahlkampfmanöver ist
Nach der Forderung rheinland-pfälzischer Oberbürgermeister*innen zur Ausstattung der kommunalen Ordnungsbehörden mit Tasern, die auch der Mainzer Oberbürgermeister unterstützt, erklärt die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit Tasern zu versorgen, ist der falsche Ansatz – auch in Mainz. Der Taser ist eine Waffe, und die Anwendung kann erhebliche medizinische Folgen haben. Genau deshalb ist der Taser auch laut Gesetz als Waffe eingestuft. Die Benutzung von Tasern sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen und dann auch nur von ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Das sieht im Übrigen auch das SPD-geführte rheinland-pfälzische Innenministerium so, mit dem sich die Oberbürgermeister*innen nicht mal abgestimmt haben. Alles nur Wahlkampfgetöse?!
Ordnungsämter schreiten bei unterschiedlichsten Ereignissen ein wie Ruhestörung oder Wild-Grillen am Rhein. Dabei sollten nach wie vor der Dialog und die Aufklärung zwischen den Ordnungsbehörden und den Bürgerinnen und Bürgern im Vordergrund stehen. Statt mit dem Mitsichführen von Elektroschockern Ängste zu schüren, wäre es weitaus sinnvoller, die Zusammenarbeit und den Austausch mit der Polizei zu intensivieren.
Das heutige Zurückruder der Mainzer SPD zeigt doch, dass die Forderungen zu weit gegangen sind und der Einsatz des Tasers gegen Ruhestörung oder Kampfradler in keinem Verhältnis steht.“
Quelle Text/Bild:
Regionalbüro Tabea Rößner MdB
Trippstadter Str. 25
67663 Kaiserslautern
www.tabea-roessner.de
Kaiserslautern, 30.01.2019