IG BAU rät: Resturlaub aus 2018 sichern
Urlaubstage aus dem letzten Jahr sichern: Beschäftigte im Landkreis Kaiserslautern sollen sich beim Arbeitgeber über ihren Urlaubsanspruch informieren. Dazu hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufgerufen. Der Grund: Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Jahresurlaub nicht mehr automatisch, wenn ihn der Arbeitnehmer nicht beantragt hat. „Der Chef muss die Mitarbeiter jetzt aktiv dabei unterstützen, den Urlaub zu nehmen. Tut er das nicht,
kann der Urlaub im nächsten Jahr genommen oder ausbezahlt werden“, erklärt Marina
Rimkus von der IG BAU Süd-West-Pfalz.
Viele Beschäftigte in der Region scheuten davor zurück, alle Urlaubstage zu nehmen.
„Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, verzichtet mancher auf die verdiente Erholung“, so die Gewerkschafterin. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verfallen überdurchschnittlich viele Urlaubstage in der Reinigungsbranche – auch wegen der hohen Arbeitsbelastung dort. Im Kreis Kaiserslautern arbeiten laut Arbeitsagentur rund 300 Menschen in der Gebäudereinigung.
„Beschäftigte, die ihren Urlaub nicht rechtzeitig genommen haben, guckten bisher meistens in die Röhre. Damit ist nun Schluss“, sagt Rimkus. Nach dem Europa-Urteil stehe der Arbeitgeber jetzt in der Pflicht, beim Urlaub „klare Ansagen“ zu machen. Außerdem entschieden die Richter, dass sich der Urlaub im Todesfall eines Arbeitnehmers auf dessen Familie vererben lässt.
Wer Fragen rund um den eigenen Urlaubsanspruch hat, bekommt Rat bei den
Rechtsschutzexperten der Gewerkschaft im IG BAU-Büro Kaiserslautern (Telefon:
06 31 – 36 69 70).
Quelle Text/Bild:
Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Süd-West-Pfalz
Mitgliederbüro Kaiserslautern
Barbarossastr. 5
67655 Kaiserslautern
www.igbau.de
Kaiserslautern, 17.01.2019