Die Sache mit dem Restalkohol…

Dass man auch am Tag nach einer wilden Party nicht unbedingt „fahrtauglich“ ist, hat sich am Neujahrsmorgen wieder einmal gezeigt. Gegen 6 Uhr meldete sich eine 19-jährige Frau bei der Polizeiinspektion in der Gaustraße und wollte ihren Autoschlüssel wieder abholen, der ihr in der Nacht von einer Streife abgenommen wurde, um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern.

Weil die Beamten aber feststellten, dass die junge Frau immer noch nicht nüchtern ist, wurde sie erneut zum Alkoholtest gebeten – das Gerät zeigte einen Pegel von 0,83 Promille an, und somit immer noch zu viel, um sich ans Steuer zu setzen. Die Autoschlüssel wurden deshalb weiterhin vorsorglich einbehalten. Der 19-Jährige gab an, sich einen Schlafplatz zum Ausnüchtern zu suchen.

Darüber hinaus wurden am frühen Neujahrsmorgen etliche Trunkenheitsfahrten verhindert und alkoholisierte Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Seinen Führerschein für eine Weile abgeben musste unter anderem ein 28-Jähriger aus dem Stadtgebiet. Er hatte kurz vor 6 Uhr die Aufmerksamkeit einer Streife auf sich gezogen, weil er in sehr rasanter Art und Weise mit seinem Auto durch die Schneiderstraße brauste. Eine Streife stoppte den Wagen in der Eisenbahnstraße, um den Fahrer zu kontrollieren – dabei schlug den Beamten die intensive „Alkoholfahne“ des Mannes hinterm Steuer entgegen. Nach mehreren Versuchen gelang es dem Mann, seine Fahrzeugpapiere und seinen Führerschein auszuhändigen. Ein freiwilliger Atemtest bescheinigte ihm einen Pegel von 1,75 Promille. Der 28-Jährige wurde daraufhin zur nächsten Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Doch damit nicht genug: Bei der Überprüfung seiner Papiere stellte sich heraus, dass seine US-amerikanische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültig ist. Der 28-Jährige wird deshalb wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einer Strafanzeige rechnen müssen.

In etwa zur gleichen Zeit führten Polizeibeamte vorsorgliche Verkehrskontrollen auf einem Parkdeck in der Nähe einer Disco durch – und konnten dadurch mehrere alkoholisierte Fahrer und Fahrerinnen davon abhalten, mit ihrem Auto den Heimweg anzutreten.

Eine 20-Jährige aus dem Donnersbergkreis, die bereits auf dem Fahrersitz ihres Autos saß, wurde kurz vor 6 Uhr einer Kontrolle unterzogen. Weil die junge Dame deutlich nach Alkohol roch, boten ihr die Beamten einen Atemtest an – dieser zeigte einen Pegel von 1,18 Promille. Fahrzeugschlüssel und Führerschein der 20-Jährigen wurden deshalb präventiv sichergestellt.

Neben ihrem Pkw stehend trafen die Beamten wenige Minuten später eine 19-Jährige aus dem Landkreis Kaiserslautern an. Laut Schnelltest hatte sie 0,81 Promille „intus“, weshalb ihr der Fahrtantritt untersagt wurde. Die junge Frau ließ sich daraufhin von ihrer Mutter abholen.

Ebenfalls vor Fahrtantritt überprüften die Polizisten eine 26-jährige Frau aus dem Landkreis Kusel. Das Atemtestgerät zeigte 1,13 Promille – somit musste die Frau ihr Auto stehen lassen. Sie rief sich zusammen mit ihrer Begleiterin ein Taxi, das die beiden nach Hause brachte.

Gegen 7 Uhr entdeckten Polizeibeamte auf dem Parkdeck in einem Auto eine junge Frau, die offenbar schlief. Die 17-Jährige aus der Südwestpfalz gab an, Alkohol getrunken zu haben und im Auto auf ihren Freund zu warten, der sich noch in der Disco aufhielt. Mit dem 19-Jährigen wurde Kontakt aufgenommen und ihm – da er nüchtern war – der Pkw-Schlüssel übergeben.

Während der Kontrollen fiel den Einsatzkräften auch ein Pkw auf, der ganz offensichtlich technisch verändert wurde. Als sie den Wagen unter die Lupe nahmen, konnten sie beim Fahrer leichten Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein Alkotest vor Ort ergab einen Wert von 0,38 Promille. Dem 20-jährigen Mann aus dem Landkreis Kaiserslautern – für den die Null-Promille-Grenze gilt – wurde die Sachlage erklärt; er übergab daraufhin freiwillig seine Autoschlüssel. Drei Stunden später holte er sie (nach absolviertem 0-Promille-Test) wieder ab.

Ebenso eine 19-Jährige aus dem Donnersbergkreis: Sie konnte gegen 7 Uhr noch rechtzeitig vor Fahrtantritt gestoppt werden. Ein Atemtest zeigte 0,29 Promille. Auch sie gab den Schlüssel in polizeiliche „Obhut“ und holte ihn drei Stunden später auf der Wache ab, nachdem ein erneuter Test ihr 0 Promille bescheinigte.

Fazit: Viele Fahrten unter Alkoholeinfluss verhindert und damit den Fahrern einen Führerscheinentzug erspart und möglicherweise auch Unfälle vermieden. Deshalb wird die Kaiserslauterer Polizei auch unabhängig von Silvester und Neujahr im neuen Jahr die Verkehrskontrollen zur Verhinderung von Trunkenheitsfahrten fortsetzen. | cri

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Kaiserslautern, 02.01.2019