Vorsicht im Umgang mit Silvesterböllern – Polizeipräsidium Westpfalz gibt Sicherheitshinweise

Alle Jahre wieder kommt es während der Silvesterfeierlichkeiten zu schweren und schwersten Verletzungen und Unfällen, die auf den unsachgemäßen Umgang Pyrotechnik zurückzuführen sind. Daher warnt die Polizei ausdrücklich vor dem Umgang insbesondere mit illegalen Feuerwerkskörpern, da dies mit enormen Risiken verbunden ist.

Illegale pyrotechnische Gegenstände werden in der Regel über einschlägige Shops im Internet bestellt. In den jeweiligen Herkunftsländern unterliegt solche Pyrotechnik unter Umständen nicht denselben gesetzlichen Beschränkungen wie in Deutschland. Insofern kann sich der Besteller gegebenenfalls strafbar machen. Es gibt auch Anbieter, die durch erfundene Angaben vortäuschen, dass es sich um für den deutschen Markt zugelassene Pyrotechnik handelt. Das Gleiche gilt für den direkten Erwerb wie zum Beispiel auf Flohmärkten. Es gibt auch Anbieter, die durch erfundene Angaben vortäuschen, dass es sich um für den deutschen Markt zugelassene Pyrotechnik handelt.

Neben der erheblichen Gefahr für den Verbraucher sind bereits die Einfuhr, das Aufbewahren, der Handel und das Verwenden strafbar.

Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Die Zulassung wird durch das CE-Kennzeichen und eine dazugehörige Identifikationsnummer dokumentiert.

Fehlen die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten! Illegale und damit gefährliche Pyrotechnik enthält in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Daher können selbst kleine Mengen eine menschliche Hand zerreißen. Weitere Gefahren entstehen durch Abdichtungsmaterialien, die Splitter bilden können.

Damit es beim Umgang mit Böllern auch beim Spaß bleibt, gilt es unbedingt einige Sicherheitshinweise zu beachten.

– Kaufen Sie Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften ein,
zum Beispiel im Supermarkt.
– Verwenden Sie nur frei verkäufliche Pyrotechnik mit
BAM-Kennzeichnung (Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung). Die Prüfnummer der BAM ist die 0589 (siehe Bild).
– Werfen Sie Böller nicht unkontrolliert und niemals auf Menschen.
– Zünden Sie keine Feuerwerkskörper in geschlossenen Räumen oder
Behältnissen (Dosen, Flaschen, Briefkästen, Mülltonnen …).
– Brennen Sie Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen
ab.
– Halten Sie immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu
Personen und Gebäuden ein.
– Funktiniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten
und sich in dieser Zeit nicht nähern. Zünden Sie den
Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder an. Nach 15
Minuten kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser
gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt
werden.
– Tragen Sie Ihre Böller-Vorräte niemals direkt am Körper.
– Bewahren Sie Ihr Silvesterfeuerwerk so auf, dass keine
Selbstentzündung möglich ist.
– Sie sollten Feuerwerkskörper auf keinen Fall verändern oder
selbst herstellen; hierbei kann es zu schwersten Verletzungen
kommen.
– Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote
und Einschränkungen. |erf

Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern,
Logenstraße 5,
67655 Kaiserslautern,

www.polizei.rlp.de

Kaiserslautern, 27.12.2018