Neue Regelungen bei den Preisen und Zuschüssen – Bezirkstag Pfalz ändert Richtlinien

In seiner Sitzung hat der Bezirkstag Pfalz auf dem Hambacher Schloss bei Neustadt an der Weinstraße beschlossen, die Richtlinien für die Vergabe der Preise des Bezirksverbands Pfalz zu ändern. Demnach gibt es ab dem kommenden Jahr neben dem Pfalzpreis und dem Nachwuchspreis, mit 10.000 Euro beziehungsweise 2.500 Euro dotiert, auch eine mit 500 Euro angesetzte Anerkennung für Schülerbeiträge. Der Bezirkstagsvorsitzende Theo Wieder wird in den Fachjurys den Vorsitz behalten, verzichtet aber auf sein Stimmrecht; daher wird in die mit ihm bislang siebenköpfigen Gremien jeweils ein weiteres Mitglied berufen. Falls sich die Preisgerichte für Nominierungen aussprechen, soll auch zwingend eine Preisträgerin beziehungsweise ein Preisträger bestimmt werden. Das anonyme Verfahren beim Pfalzpreis für Bildende Kunst und Kunsthandwerk wird aufgehoben und der Pfalzpreis für Musik spartenübergreifend ausgeschrieben, wobei die Film- und Spielemusik explizit einbezogen wird. „Im kommenden Jahr vergibt der Bezirksverband Pfalz den Pfalzpreis für Literatur, den Pfalzpreis für pfälzische Geschichte und Volkskunde, den Zukunftspreis Pfalz und den Pfalzpreis Jugend und Sport sowie den Ludwig-Wagner-Preis für Toleranz und Zivilcourage“, kündigte Wieder an. Die Pfalzpreis-Gala finde am Sonntag, 17. November, um 18 Uhr im Pfalztheater Kaiserslautern statt.

Darüber hinaus änderte das Pfälzer Parlament die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen durch den Bezirksverband Pfalz. So will man beim Pfälzerwald-Verein und den Naturfreunden, für die seit 2018 100.000 Euro an jährlichen Zuwendungen zur Verfügung stehen, das Hüttennetz im Biosphärenreservat Pfälzerwald schützen und vor allem die Hütten und Heime stärken, die in ihrem Bestand bedroht sind und bei denen bautechnische, hygienische und Brandschutzmängel nicht aus eigenen Mitteln allein behoben werden können. Bei den Kulturförderungen wird man künftig auch das ehrenamtliche Engagement als Ausgabe berücksichtigen. Auch wird man die Vorgabe von Mindestkosten von 10.000 Euro und den Mindestförderbetrag von 3.000 Euro aufheben. Mit diesen Maßnahmen wolle man „die zahlreichen Initiativen und Projekte in der Pfalz anerkennen und fördern sowie Erleichterungen für Antragsteller erreichen“, so Wieder.

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Bezirkstagsvorsitzender Theo Wieder (rechts) mit den Pfalzpreisträgern des Jahres 2018: ausgeschrieben waren der Pfalzpreis für Musik, der Pfalzpreis für Bildende Kunst in der Sparte Malerei und der Medienpreis Pfalz

Quelle Text/Bild:
Bezirksverband Pfalz
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Bismarckstraße 17
67655 Kaiserslautern

www.bv-pfalz.de

Kaiserslautern, 20.12.2018