Jugendhilfeausschuss Südwestpfalz möchte Richtlinien für Gewährung von Zuschüssen für Jugendpflegemaßnahmen ändern – Sportjugend Pfalz kritisiert diesen Vorschlag
In seiner Sitzung am 20. November in Pirmasens empfahl der Jugendhilfeausschuss Südwestpfalz, die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Jugendpflegemaßnahmen zu ändern. Grund: Man wolle sich unter anderem den Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz anpassen. Insbesondere die Beantragung von Zuschüssen für Freizeiten „bringt jedoch tiefreichende Änderungen mit sich“, sagt die Sportjugend Pfalz in Kaiserslautern.
Einerseits soll der Zuschussbetrag für Freizeiten pro Tag und Teilnehmer von 2,50 Euro auf 3,00 Euro steigen, was natürlich gut ist. Andererseits müssen Vereine und (Jugend)-Verbände nunmehr unterschiedliche Kriterien erfüllen, was die Sportjugend Pfalz deutlich kritisiert. So ist neuerdings ein schriftlich ausgearbeitetes Programm beizufügen, aber „überwiegend“ sportliche Aktivitäten werden nahezu ausgegrenzt. Für die Sportvereine im Kreis bedeutet das: Waren bislang Maßnahmen mit „leistungssportlichem Charakter“ von einer Bezuschussung ausgeschlossen, wird nun der Begriff „Leistungssport“ mit den Worten „Trainingslager“ und „Teilnahme an einem Wettkampf“ präzisiert. Bedeutet: Ein „vorwiegend sportorientiertes“ Freizeitlager gilt nicht mehr als „jugendpflegerische Maßnahme“ und fällt aus der Bezuschussung raus. Der Vorstand der Sportjugend Pfalz zeigt sich über diese Empfehlung irritiert; der Vorsitzende Stefan Leim bewertet diese Entwicklung „als Schritt in die falsche Richtung“.
Ein Eigentor!
Kommentar von Peter Conrad, Jugendsekretär der Sportjugend Pfalz
Die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses Südwestpfalz ist ein falsches Signal. Mit der zusätzlichen Abgabe eines Programms verbürokratisiert man die Antragstellung und dies zeugt zudem von Misstrauen gegenüber den Jugendverbänden und ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das ist kein gutes Zeichen. Dass darüber hinaus die sportliche Jugendarbeit bei Freizeiten stark eingegrenzt bzw. nahezu ausgeschlossen wird, zeigt das mangelnde Verständnis und Würdigung einer hervorragenden Präventionsarbeit!
Wie sieht es denn in der Praxis aus? Ein Sportverein wird beispielsweise bei einem 3-tägigen Jugendlager sein Programm immer an seiner eigenen Sportart ausrichten wollen, das ist doch klar. Junge Fußballer wollen auf der Freizeit nun mal überwiegend Fußball spielen, die Handballer Handball, Tennisspieler suchen die Tennisplätze auf usw. Warum sollten diese Freizeitteilnehmer jetzt „vorwiegend“ wandern, nur noch Spaß bei einer Dorfrallye haben oder sich gar am Strand auf die faule Haut legen? Das macht keinen Sinn. Zudem: Gerade beim gemeinsamen Sporttreiben sind Migration, Integration und Inklusion besonders gut möglich, das soziale Gefüge wird untereinander verbessert., Fair Play wird nebenbei geschult. Ist der Landkreis wirklich der Ansicht, dass das Sporttreiben nicht als „jugendpflegerische Maßnahme“ taugt?
Auch hätte der Landkreis auf die verpflichtende „offene“ Ausschreibung verzichten sollen. Sie bewirkt, dass der Verein den Status eines Reiseanbieters mit all seinen Pflichten erlangt. Die neuen europäischen Reiserichtlinien lassen grüßen! Jedes Kind – ob Vereinsmitglied oder nicht – darf mitfahren. Der ehrenamtliche Freizeit-Betreuer muss sich verstärkt mit den AGB´s auseinandersetzen, Sicherungsscheine beantragen, den Versicherungsschutz von Nicht-Mitgliedern beachten usw. Ob auch noch steuerliche Aspekte (Stichwort „Zweckbetrieb“) berührt werden, bleibt abzuwarten.
Statt sich auf die wirklich wichtigen Aufgaben im Umgang mit seinen Kindern und Jugendlichen zu konzentrieren, müsste der Leiter solcher Veranstaltungen sowohl vor als auch nach der Maßnahme weitere „bürokratischen“ Hürden bewältigen, um an Zuschüsse zu gelangen. Vielleicht wird er sich aber zukünftig zweimal eine Beantragung überlegen und den möglichen Zuschuss auf den Teilnehmer-Betrag umlegen. Was soll also die Erhöhung eines Zuschusses, der dann wahrscheinlich den meisten Kindern und Jugendlichen nicht zu Gute kommt, weil er zukünftig kaum noch abgerufen wird?
Quelle Text/Bild:
Sportbund Pfalz e. V.
Paul-Ehrlich-Straße 28 a
67663 Kaiserslautern
www.sportbund-pfalz.de
Kaiserslautern, 17.12.2018