Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Westpfalz haben viel zu berichten
Um die Sicherheit auf den Straßen in und um Kaiserslautern zu erhöhen, führt die Polizei in der Vorweihnachtszeit verstärkt Kontrollen durch. Die Polizeiinspektion 1 hat in dieser Woche schwerpunktmäßig die Unfallursachen „Alkohol und Drogen“ sowie „Ablenkung im Straßenverkehr“ ins Visier genommen. Seit Montag hat es bereits zahlreiche Kontrollen in der Stadt sowie im Landkreis gegeben. Allein am Donnerstag wurden vom Nachmittag bis zum späten Abend zeitversetzt an vier Örtlichkeiten Kontrollstellen eingerichtet, drei davon im Kaiserslauterer Stadtgebiet, die vierte in Otterberg. In der Zeit von 16 bis 22 Uhr registrierten die Beamten ein sehr hohes Verkehrsaufkommen. Insgesamt wurden 193 Fahrerinnen und Fahrer gestoppt und überprüft – in 48 Fällen gab es Grund zur Beanstandung.
Der häufigste Kritikpunkt und gleichzeitig der Grund, warum die jeweiligen Fahrzeuge überhaupt angehalten wurden, waren Mängel an der Lichttechnik, das heißt: Mindestens ein Scheinwerfer funktionierte nicht – was sowohl für die betroffenen Fahrer als auch für die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellt und deshalb schnellstmöglich beseitigt werden muss. Insgesamt mussten 31 Mängelberichte ausgestellt werden.
Der zweithäufigste Grund für Beanstandungen war am Donnerstag das Thema Ablenkung am Steuer. 13 Fahrer/innen wurden mit dem Handy am Ohr erwischt. Sie alle werden deshalb demnächst Post von der Bußgeldstelle im Briefkasten haben und müssen mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige sowie mindestens einem Punkt im Verkehrszentralregister und einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Wenn sie durch ihr Verhalten andere gefährdet oder sogar einen Unfall verursacht haben, steigen sowohl das Bußgeld als auch die Punktezahl und es kommt sogar noch ein Fahrverbot hinzu.
An dritter Stelle der „Kritik-Rangliste“ lag bei den Kontrollen das Thema „Sicherung“. Fünf Fahrer/innen erwiesen sich als Gurtmuffel und erhielten deshalb eine kostenpflichtige Verwarnung (30 Euro). Für weitere fünf Fahrer wird es noch teurer, denn sie hatten Kinder, die in ihren Fahrzeugen mitfuhren, nicht ordnungsgemäß gesichert. Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht werden mit Bußgeldern ab 30 Euro aufwärts geahndet; bei ungesicherten Kindern kommen auch noch Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ dazu.
Gegen vier Autofahrer/innen wurden während der Kontrollmaßnahme Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Einer davon saß unter Drogeneinfluss am Steuer seines Autos, drei weitere hatten Drogen bei sich. Insgesamt stellten die Beamten gut 300 Gramm Marihuana, mehrere hundert Euro sogenanntes „Dealergeld“ sowie mehrere Mobiltelefone zur Auswertung sicher.
In einem der Fälle hatte der beschuldigte Autofahrer beim Anblick der Kontrollstelle einen Rucksack aus dem Fahrzeug geworfen. Wie sich herausstellte, befanden sich in dem Rucksack rund 120 Gramm Marihuana. Zusätzlich wurde in der Kleidung des 26-Jährigen eine kleine „Drogenportion“ gefunden.
Bei der Kontrolle eines anderen Wagens schlug den Polizisten Cannabisgeruch entgegen. Der 18-jährige Fahrer stand unter Drogeneinfluss, und im Rucksack des 20 Jahre alten Beifahrers wurden 50 Gramm Marihuana sowie diverses Verpackungsmaterial gefunden. Die daraufhin veranlasste Durchsuchung seiner Wohnung ergab einen weiteren (kleineren) Drogenfund und löste gleichzeitig eine weitere Wohnungsdurchsuchung an anderer Stelle aus, bei der wiederum 120 Gramm Marihuana, Verpackungsmaterial und mutmaßliches Dealergeld sichergestellt wurden.
Was das Thema „Alkohol am Steuer“ betrifft, zeigten sich die Autofahrer am Donnerstag (beinahe) vernünftig. Während der Schwerpunkt-Kontrollen wurde bis zum späten Abend lediglich ein Fahrer erwischt, der alkoholisiert am Straßenverkehr teilnahm. Der 44-Jährige aus dem Kreisgebiet hatte allerdings mächtig zu tief ins Glas geschaut. Auf seine Alkoholfahne angesprochen, gab der Mann zu Beginn der Verkehrskontrolle noch an, „zwei Weizenbier“ getrunken zu haben. Ein Atemtest bescheinigt ihm einen Pegel von 1,76 Promille. Um eine Blutprobe kam der 44-Jährige nicht herum – und eine Strafanzeige dürfte ihm sicher sein. Seinen Führerschein musste er gleich bei der Polizei lassen, seine Autoschlüssel wurden später seiner Freundin übergeben.
Eine Anzeige handelte sich auch noch ein Autofahrer ein, der einen „Rotlichtverstoß“ beging, also das Rotlicht an der Ampel ignorierte und einfach weiterfuhr. Ermittelt wird auch gegen zwei Fahrerinnen, die bei der Kontrolle ausländische Führerscheine vorlegten, obwohl sie ihren festen Wohnsitz seit längerem in Deutschland haben. Und „last but not least“ stellten die Einsatzkräfte bei der Überprüfung eines Fahrers gefälschte Papiere fest. Der Mann legte bei der Kontrolle sowohl einen gefälschten Führerschein als auch einen gefälschten Ausweis vor. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Unabhängig von den Schwerpunktkontrollen hatte eine Streife bereits am Vormittag in der Altenwoogstraße einen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, der unter Drogeneinfluss stand. Als die Beamten den Firmen-Transporter kurz vor halb 11 stoppten, stellten sie beim Fahrer drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Ein Schnelltest reagierte positiv auf THC und bestätigte somit den Verdacht. Der 29-Jährige musste deshalb zwecks Blutprobe mit zur Dienststelle kommen. Sein Führerschein wurde vorläufig sichergestellt.
Und auch am späten Donnerstagabend und in der Nacht zu Freitag gingen die Kontrollen weiter. Unter anderem erwischten Polizeibeamte in der Lauterstraße einen Autofahrer, der unter Drogenfluss am Steuer seines Autos saß. Bei dem 27-Jährigen reagierte das Testgerät ebenfalls auf die Stoffgruppe THC. Auch er musste eine Blutprobe abgeben; Führerschein und Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.
Und noch ein 21-Jähriger fiel am Donnerstagabend auf: Er zeigte ganz deutliche Ausfallerscheinungen, die auf Drogenkonsum schließen ließen. Einen Schnelltest lehnte der junge Mann jedoch ab. Auch mit der Entnahme einer Blutprobe war er nicht einverstanden, musste sie jedoch über sich ergehen lassen. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs zeigte der eingesetzte Rauschgiftspürhund starkes Interesse an einem Rucksack, Drogen konnten jedoch keine mehr darin gefunden werden. Führerschein und Fahrzeugschlüssel des 21-Jährigen wurden vorläufig einbehalten und können frühestens am Freitagabend wieder an den jungen Mann ausgehändigt werden.
Kurz nach Mitternacht stellten die Polizeibeamten einen weiteren „berauschten“ Autofahrer fest. Der 26-Jährige räumte ein, am Vortag einen Joint geraucht zu haben. Ein Schnelltest bekräftigte seine Angaben. – Doch damit nicht genug: Im Auto des Mannes wurde ein Zigarettenpäckchen mit Cannabisprodukten gefunden und sichergestellt. Er musste deshalb nicht nur seinen Führerschein und die Autoschlüssel abgeben, sondern darf auch mit einer Strafanzeige rechnen.
Rund eine Stunde später der nächste „Kandidat“ unter Drogeneinfluss: Der 26-Jährige zeigte bei seiner Kontrolle in der Brandenburger Straße die typischen Auffälligkeiten. Laut Urintest hatte der Mann Opiate konsumiert. Auch für ihn folgten die Blutentnahme und die Sicherstellung seines Führerescheins sowie seiner Autoschlüssel. Anschließend wurde der Mann an die US-Militärpolizei übergeben.
Kurz vor halb 4 in der Nacht zu Freitag hatte es eine Streife dann mit einer alkoholisierten Frau aus der Gruppe der „jungen Fahrer unter 21“ zu tun, für die ja bekanntlich die Null-Promille-Grenze gilt. Ihre Atemluft verriet die 20-Jährige – sie hatte laut Schnelltest 0,74 Promille „intus“. Auch sie musste Führerschein und Autoschlüssel abgeben.
Das galt auch für einen 18-Jährigen, der kurz vor halb 5 in der Zollamtstraße in eine Verkehrskontrolle geriet. Weil den Polizeibeamten aufgrund diverser Verhaltensweisen der Verdacht kam, dass der junge Mann unter Drogeneinfluss steht, wurde er zum Urintest gebeten – die Reaktionen auf die Stoffgruppen Amphetamine und Metamphetamine bestätigten die Vermutung. Somit war der 18-Jährige seinen (vorläufigen) Führerschein schneller wieder los, als er gebraucht hatte, um ihn zu bekommen.
An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, der eigentlich jedem Fahrer und jeder Fahrerin bewusst sein sollte: Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet sowohl sich selbst als auch andere. Und das Risiko eines Unfalls erhöht sich um ein Vielfaches, weil die Wahrnehmung getrübt und die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt wird. Die rechtlichen Konsequenzen sind nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer – und die gesundheitlichen Folgen bei einem Unfall nicht abzuschätzen; ganz zu schweigen von den möglichen „Nachwirkungen“, wie zum Beispiel Verlust des Arbeitsplatzes, oder die Schuldgefühle, mit denen man unter Umständen ein Leben lang klarkommen muss. | cri
Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern
www.polizei.rlp.de
Kaiserslautern, 07.12.2018