Mofaprüfbescheinigung reicht nicht für 95 km/h

Routinemäßige Verkehrskontrollen sind einem Mann aus dem Landkreis am Mittwoch zum Verhängnis geworden. Der 68-Jährige war mit seinem Kleinkraftrad in der Mannheimer Straße unterwegs, als er gegen 10 Uhr in Höhe des Ruheforsts von Polizeibeamten gestoppt wurde. Einen Führerschein konnte er nicht vorlegen, gab jedoch an, Inhaber der Klasse 4 zu sein. Eine Mofaprüfbescheinigung sowie den Versicherungsnachweis hatte er dabei.

Weil das Kleinkraftrad zuvor allerdings deutlich schneller als ein Mofa geführt worden war, wurde das Gefährt auf den Rollenprüfstand geschoben. Die Messung ergab, dass das Zweirad eine maximale Geschwindigkeit von 95 km/h erreicht.

Dem 68-Jährigen wurde deshalb die Weiterfahrt untersagt. Weil sich der Mann jedoch uneinsichtig zeigte und angab, zumindest bis nach Hause oder zur Werkstatt fahren zu wollen, wurden das Kennzeichen sowie der Zündschlüssel vorsorglich sichergestellt. Außerdem wurde ein Mängelbericht ausgestellt. Anschließend schob der 68-Jährige das Kleinkraftrad zur nächsten Werkstatt.

Auf den Mann kommt eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. | cri

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Kaiserslautern, 06.12.2018