Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion, die heute im Beirat der Bundesnetzagentur intensiv diskutiert wurde. Mit der Veröffentlichung der Entscheidung können sich Unternehmen für die Teilnahme an der Auktion bewerben. Die Teilnahme an der Auktion steht auch Neueinsteigern offen. Die Versteigerung wird im Frühjahr 2019 stattfinden.
„Der ursprüngliche Entwurf wurde im Lichte der zahlreichen Stellungnahmen überarbeitet. Dies wird dazu beitragen, dass auch in den ländlichen Räumen von Rheinland-Pfalz die Mobilfunkversorgung weiter ausgebaut werden muss, denn die Auflagen umfassen nun auch die Versorgung der Landstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege. Im Gegenzug wurden die Möglichkeiten zu Kooperationen zwischen den Netzbetreibern gestärkt und eine gegenseitige Anrechnung der Versorgung vorgesehen. Damit kann auch die wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen im Rahmen gehalten werden“, unterstrichen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing nach der Beiratssitzung.
Die Entscheidung enthält im Kern folgende Festlegungen: In einem ersten Schritt sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege versorgt werden.
Dies entspricht einer Fortschreibung der Versorgungsauflagen, die auch für 4G/LTE gelten und bereits im Zuge der Frequenzvergabe 2015 auferlegt wurden. Diese Ausbauverpflichtungen für 4G/LTE müssen bis Ende des Jahres 2019 in Deutschland erfüllt werden. Wie dies in Rheinland-Pfalz geschehen wird, wollen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing von den Mobilfunkbetreibern erfahren und haben deshalb für Jahresbeginn zu einem Runden Tisch Mobilfunk eingeladen. „Die Haushaltsabdeckung mit aktuell 95,7 Prozent Versorgungsgrad ist mangelhaft“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Es reicht hier nicht aus, nur Lippenbekenntnisse abzugeben, sondern die Ausbauschritte bis zur bundesweit 98prozentigen Haushaltsabdeckung müssen für die Menschen in Rheinland-Pfalz nachvollziehbar und überprüfbar sein. Denn nur, wo man heute telefonieren kann, wird morgen 5G funktionieren.“ Mit den Netzbetreibern soll erörtert werden, wie die bestehenden Auflagen bis Ende 2019 in Rheinland-Pfalz erfüllt werden.
In einem zweiten Schritt sollen für die 5G Versorgung bis Ende 2024 weitere Flächen abgedeckt werden: alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s, die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s sowie alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s. Zusätzlich sind laut Bundesnetzagentur je Betreiber 1.000 „5G-Basisstationen“ und 500 Basisstationen in „weißen Flecken“ bis Ende 2022 zu errichten.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer sieht es als wichtigen Schritt an, dass gegenüber dem Konsultationsentwurf die Auflagen erhöht werden. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten realisiert werden.
Weiterhin wird die Tür für einen potentiellen Neueinsteiger, für den gesonderte Versorgungsauflagen gelten sollen, geöffnet.
Für die Mitglieder des Beirates der Bundesnetzagentur spielten auch Optionen zu mehr Kooperationen der Netzbetreiber untereinander sowie mit den sogenannten Diensteanbietern ohne eigene Netzinfrastruktur eine große Rolle. „Kooperationen durch gemeinsam genutzte Infrastruktur sowie Roaming seien eine Möglichkeit für Rheinland-Pfalz, um in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen Netzbetreiber wirtschaftlich nicht lohne, die Ausbaukosten zu senken, so Staatssekretärin Heike Raab, die für Rheinland-Pfalz als Mitglied dem Beirat angehört: „Derartige Kooperationen sollen auf dem Verhandlungsweg entstehen. Sie sind ein Gebot und keine Verpflichtung. Ich begrüße außerordentlich, dass die Bundesnetzagentur in dem Prozess eine Schiedsrichterrolle einnehmen soll, denn es geht um faire Bedingungen“.
Ein Gebot gelte auch für die Diensteanbieter. Netzbetreiber sollen mit geeigneten Diensteanbietern über die Mitnutzung von Funkkapazitäten verhandeln, auch hierbei wird die Bundesnetzagentur im Streitfall als „Schiedsrichterin“ tätig werden.
Weiterhin spielt für Industrieunternehmen, wie etwa die BASF eine wichtige Rolle, dass auch Impulse für Anwendungen im Bereich der Industrie 4.0 gesetzt werden sollen. In einem gesonderten Antragsverfahren sollen zusätzliche Frequenzen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz sowie 26 GHz für lokale Nutzungen nach der Auktion 2019 bereitgestellt werden.
Der Entscheidungsentwurf ist unter www.bundesnetzagentur.de/5G-Entscheidungsentwurf veröffentlicht.
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Mainz, 30.11.2018