Strompreiserhöhung 2019 entgehen – Verbraucherzentrale empfiehlt: Anbieterwechsel prüfen

Mehr als die Hälfte des Strompreises besteht aus Umlagen, Steuern und Abgaben. Zum 1. Januar 2019 sinken die Umlagen leicht. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz müssten die Strompreise daher zum Jahresbeginn sinken. Zu rechnen ist aber eher mit dem Gegenteil, denn Teile der Branche argumentieren derzeit mit gestiegenen Einkaufspreisen und kündigen Preiserhöhungen an. Die Verbraucherzentrale rät daher zu einem Preisvergleich. Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen.

„Die Umlagen, Steuern und Abgaben machen über die Hälfte des Strompreises in Deutschland aus“, so Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. Allein die Umlage für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien, auch EEG-Umlage genannt, liegt für 2019 bei 6,405 Cent pro Kilowattstunde. Neben den Umlagen stellen die Netzentgelte einen erheblichen Bestandteil des Strompreises dar. „Inklusive aller Umlagen kostet eine Kilowattstunde je nach Anbieter rund 30 Cent pro Kilowattstunde. Damit liegt Deutschland europaweit an der Spitze“, so Fehrenbach.

Im Falle einer Preiserhöhung haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht, auf das der Versorger hinweisen muss. Der Vertrag kann in diesem Fall fristlos gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens einen Tag bevor die Preiserhöhung in Kraft tritt, beim Energieversorger vorliegen.

Beratung zum Wechsel des Stromversorgers sowie Unterstützung beim Preisvergleich bietet die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Kaiserslautern nach Terminvereinbarung. Die Beratung kostet fünf Euro.

Fragen rund um Strom- und Gasversorgungsverträge beantwortet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale in Kaiserslautern. Die rechtliche Beratung zu Energieverträgen kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung ist unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 60 75 600 möglich.

Quelle Text/Bild:
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Kaiserslautern, 19.11.2018