Ermittlungen wegen des Angriffs auf Duisburger Fußballfans im Bahnhof Imsweiler vor ca. einem Jahr führten zu Verurteilungen

Bei der Anreise von ca. 120 Duisburger Fußballfans zum Spiel 1. FC Kaiserslautern gegen MSV Duisburg mit der Bahn kam es am 22.10.2017 bei einem Halt im Bahnhof Imsweiler um 11 Uhr zu Auseinandersetzungen zwischen ca. 30 vermummten Personen und Beamten der Bundespolizei, die die Duisburger Fans begleiteten.

Die 30 Vermummten attackierten den Zug durch Tritte und durch Schläge gegen die Fensterscheiben. Durch die eingesetzten Beamten der Bundespolizei im Zug konnte ein Aufeinandertreffen der beiden Fangruppen vermieden und der Angriff beendet werden. Aus der Gruppe der Angreifer heraus wurde Pfefferspray auf die Beamten gesprüht. Zwei Beamte wurden dadurch verletzt.

Die Bundespolizei Kaiserslautern hat umfangreiche Ermittlungen durchgeführt und konnte einen großen Teil der Mitglieder der Gruppe der Angreifer identifizieren. In dem mittlerweile abgeschlossenen Ermittlungskomplex hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bis jetzt 13 Strafbefehlsanträge gestellt und eine Anklage zum Jugendrichter erhoben. Sie erhebt den Vorwurf des Landfriedensbruchs. In sechs Fällen ist es bereits zu rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen gekommen, mit denen Geldstrafen zwischen 120 und 180 Tagessätzen wegen Landfriedensbruchs verhängt wurden.

Auch gegen einen Duisburger Fan hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Ermittlungen durchgeführt wegen des Vorwurfs, sich im Zug vermummt und einen Gebissschutz mitgeführt zu haben. Das Versammlungsgesetz stellt die unter Strafe, die bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin vermummt sind oder sogenannten Schutzwaffen tragen. Schutzwaffen sich Gegenstände, die nach den Umständen dazu bestimmt sind, hoheitliche Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren. Dieses Verfahren richtet sich gegen einen Heranwachsenden und wurde zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Duisburg abgegeben.

Dr. Gehring

Leitender Oberstaatsanwalt

Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
67655 Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24

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Kaiserslautern, 08.11.2018