Unfall: Zettel hinterlassen reicht nicht!

Das Auto eines 67-Jährigen ist am Mittwoch in der Schreberstraße beschädigt worden. Der mutmaßliche Unfallverursacher hinterließ lediglich einen Zettel am Wagen. Ihm droht deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sogenannten Unfallflucht.

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, bleiben Sie vor Ort! Der Gesetzgeber verpflichtet den Unfallverursacher eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten. Wie lange diese angemessene Zeit genau ist, wird dabei nicht geregelt. Ist der Geschädigte nicht zugegen, informieren Sie die Polizei! Einen Zettel oder eine Visitenkarte zu hinterlassen genügt nicht! Sie könnten sich dadurch einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle aussetzen. Neben Punkten in Flensburg und einer teuren Geldstrafe kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. In Zeiten, in denen die meisten Menschen auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist der Entzug der Fahrerlaubnis ein herber Verlust. Zudem nehmen die Versicherungen Unfallflüchtige meist in Regress. Das heißt, sie zahlen zunächst zwar den entstandenen Fremdschaden, fordern dann aber eine hohe Geldsumme vom Versicherungsnehmer zurück.

Was tun, wenn´s kracht?
– Unfallstelle absichern!
– Helfen Sie Verletzten!
– Rufen Sie Hilfe (Notruf 110 oder 112 wählen)!
– Bleiben Sie an der Unfallstelle! Nicht wegfahren! Ist der
Schaden nur geringfügig, fahren Sie zur Seite.
– Tauschen Sie Personalien mit anderen Unfallbeteiligten und
Geschädigten aus (Namen, Anschriften, Führerschein- und
Fahrzeugdaten sowie Kennzeichen, gegebenenfalls Telefonnummern
und Ihre Versicherungsdaten)!
– Sind andere Unfallbeteiligte und Geschädigte nicht anwesend?
Bleiben Sie vor Ort! Warten Sie! Informieren Sie die Polizei!
– Wenn möglich, machen Sie Fotos vom Unfallort und den beteiligten
Fahrzeugen. Fertigen Sie eine Unfallskizze an. |erf

Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

www.polizei.rlp.de

Kaiserslautern, 20.09.2018