Ein Zeuge hat am Montag in der Rummelstraße einen Unfall beobachtet und gemeldet. Die Unfallverursacherin fuhr weg, ohne sich um den Schaden zu kümmern.
Die 61-jährige Fahrerin steht im Verdacht beim Rückwärtsfahren einen parkenden Pkw beschädigt zu haben. Mit einem Außenspiegel touchierte sie das Auto und fuhr weg. Ein Zeuge beobachtete den Unfall. Er merkte sich das Kennzeichen und informierte den geschädigten Fahrzeughalter. Anhand des Kennzeichens war die Unfallverursacherin von der Polizei schnell ermittelt. Sie erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle.
Was tun, wenn nach einem Unfall der Geschädigte nicht vor Ort ist?
Der Gesetzgeber verpflichtet den Unfallverursacher eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten. Wie lange diese angemessene Zeit genau ist, wird dabei nicht geregelt. Sollte nach der Wartezeit der Geschädigte nicht vor Ort sein, ist die Polizei zu verständigen, am besten direkt vom Unfallort aus. Es reicht nicht aus, einen Zettel oder eine Visitenkarte am beschädigten Auto zu hinterlassen.
Warum sind Unfallzeugen wichtig?
Jeder kann sich vorstellen, wie ärgerlich es ist, zu seinem Auto zurückzukommen und einen Schaden daran festzustellen, aber niemanden, der dafür verantwortlich ist. Wer einen Unfall beobachtet, bei dem der Verursacher weiterfährt, sollte sich das Kennzeichen und wenn möglich den Fahrer merken und unbedingt die Polizei verständigen. Es geht dabei nicht darum, einen anderen zu verpetzen. Jeder hat die Chance, sich zu dem Unfall zu bekennen. Dafür musste jeder Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung abschließen, die den Fremdschaden begleicht. Andere dann vorsätzlich auf ihrem Schaden sitzen zu lassen, gehört sich einfach nicht.
Welche Strafe droht dem Unfallflüchtigen?
Neben Punkten in Flensburg und einer teuren Geldstrafe kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. In Zeiten, in denen die meisten Menschen auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist der Entzug der Fahrerlaubnis ein herber Verlust. Zudem nehmen die Versicherungen Unfallflüchtige meist in Regress. Das heißt, sie zahlen zunächst zwar den entstandenen Fremdschaden, fordern dann aber eine hohe Geldsumme vom Versicherungsnehmer zurück. |erf
Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 19.09.2018