Elektrische Hoverboards sind im öffentlichen Verkehr nicht zugelassen. Die beliebten Elektroboards verfügen nämlich nicht über Beleuchtung, Spiegel oder Bremsen. Deshalb dürfen sie nur auf Privatgrundstücken benutzt werden. Das Führen eines Hoverboards setzt außerdem eine Fahrerlaubnis sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung voraus. Einem 20-Jährigen aus Kaiserslautern waren diese Regelungen offensichtlich nicht bekannt, da er am Sonntagnachmittag mit einem solchen Gerät durch das Stadtgebiet fuhr. Außerdem war der junge Mann sichtlich alkoholisiert. Ein Alkoholtest zeigte einen Wert von 1,52 Promille. Auch ein durchgeführter THC-Vortest verlief positiv. Versicherungsdokumente konnte der 20-Jährige auch nicht vorlegen. Das Hoverboard wurde von den Polizisten sichergestellt. Die Polizei ermittelt.
Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern,
Logenstraße 5,
67655 Kaiserslautern,
www.polizei.rlp.de
Kaiserslautern, 13.08.2018