Der monatliche Abschlag für Strom ist zu hoch?

Verbraucherzentrale berät bei Energierechtsfragen

Wichtige Post vom Energieversorger: einmal im Jahr erhalten Kunden per Post oder Mail ihre Strom- oder Gasabrechnung. Bei vielen sorgt sie vor allem dann für Unmut, wenn neben einer saftigen Nachzahlung auch ein höherer monatlicher Abschlag fällig wird. Dann stellt sich die Frage, ob alles seine Richtigkeit hat.
„Die Höhe des Abschlags berechnet der Energieversorger hauptsächlich über den Energiepreis und den Energieverbrauch im vergangenen Jahr“, informiert Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Fehrenbach rät, bei hohen Nachzahlungen der Ursache auf den Grund zu gehen und die Rechnung genau zu prüfen. Der Verbrauch kann beispielsweise wegen neuer oder defekter Elektrogeräte oder einer Baustelle im Haus steigen. Auch wenn Energie teurer geworden ist oder die verbrauchten Kilowattstunden nicht abgelesen, sondern geschätzt wurden, kann sich das negativ auf die Rechnung auswirken.
Fragen rund um die Strom- und Gasabrechnung beantwortet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale in Mainz. Die Beratung findet jeden Mittwoch in der Verbraucherzentrale, Fackelstraße 22 in 67655 Kaiserslautern statt und kostet 18 Euro. Terminvereinbarung unter Telefon 0631 / 92881 ist erforderlich. Termine können auch per E-Mail an kaiserslautern@vz-rlp.de vereinbart oder online unter https://www.terminland.de/verbraucherzentrale-rlp/ selbst gebucht werden. Wer seine Heizkostenabrechnung überprüfen lassen möchte, kann diese per Post an die Verbraucherzentrale, Postfach 4107 in 55031 Mainz senden. Die Überprüfung kostet 20 Euro.

Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
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Kaiserslautern, 08.08.2018