Achtung Telefonbetrug: Warnung vor neuer Lotto-Abzockmasche

Im Juni haben die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mehrere Betroffene über Anrufe informiert, bei denen sich die Anrufenden als Angestellte von Gewinnspielfirmen ausgeben und behaupten, man hätte ein Gewinnspielvertrag abgeschlossen und vergessen diesen zu kündigen. Im weiteren Gespräch wird den Angerufenen unterbreitet, dass man nun die einmalige Möglichkeit zur Sonderkündigung für nur 79 Euro habe – Das Abo laufe ansonsten weiter. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) raten: Nicht verunsichern lassen und auf keinen Fall auf das Angebot eingehen.

Eine Verbraucherin berichtet:
Eine Verbraucherin rief bei der Hotline der Verbraucherzentrale an, nachdem sie einen unseriösen Anruf erhalten hatte: „Guten Tag, ich habe eben einen Anruf bekommen. Ein Herr sprach mit mir wegen eines angeblichen Lotto Abos, dass ich auf Probe abgeschlossen habe und – wie in den AGB angegeben – hätte kündigen müssen. Es gäbe jetzt die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechtes für einmalig 79,00 Euro. Hier-für müsse ich jedoch meine IBAN mitteilen, um alles zu verifizieren. Ich habe ihm gesagt, dass ich nichts abgeschlossen habe. Daraufhin lachte er und wiederholte sich, dass das Abo dann jetzt weiterlaufen würde und der Betrag von meinem Konto abgebucht würde. Ich fragte nach seinem Namen und von wessen Gesellschaft er anruft. Er hörte mir nicht zu und wiederholte sich einfach.“ Die Verbraucherin ging nicht weiter auf den Anrufer ein. Immer wieder versuchen Betrüger, Verbraucher am Telefon sensible Daten zu entlocken.



Unseriöse Anrufe abwehren – das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben folgende Tipps:

– Am besten lässt man sich erst gar nicht auf ein ungewolltes
Gespräch ein: Das schützt vor untergeschobenen Verträgen, aber
auch davor, in Zukunft immer wieder angerufen zu werden.
Auffällige Gespräche daher lieber vorzeitig beenden: Das ist
nicht unhöflich, sondern gutes Recht.
– Am Telefon sollte man unbekannten Personen keine Auskünfte über
personenbezogenen Daten und Konten erteilen. Telefonisch werden
niemals Bankdaten abgefragt oder abgeglichen.
– Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen
Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Wir raten deshalb
unseriöse Anrufe zu melden. Das kann man hier über das
Online-Formular der Bundesnetzagentur tun:
https://www.bundesnetza gentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden
/Beschwerde_Aerger/start.h tml
– Wurde bei einem Werbeanruf ein Vertrag untergeschoben, können
Betroffene sich wehren. Weitere Informationen und
Musterschreiben finden sich auf der Internetseite der
Verbraucherzentrale.

Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

www.polizei.rlp.de/lka

Mainz, 21.06.2024