Erster Fall der Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern teilt mit:

In einer Blutprobe einer Kuh im Landkreis Bitburg-Prüm wurde durch molekularbiologische Untersuchungen das Blauzungenvirus (BTV) Genom des Serotyps 3 nachgewiesen.
Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten, vom nationalen Referenzlabor bestätigten, Fall des Nachweises von BTV-3-Genom in Rheinland-Pfalz.
Mit der Bestätigung des ersten Falls der Blauzungenkrankheit, verursacht vom Serotyp 3, in Rheinland-Pfalz am 08.05.2024 sind in Rheinland-Pfalz die Bedingungen für den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)“ nicht mehr gegeben. Damit gilt RP nicht länger als BTV-frei.
Dies hat zur Folge, dass Tiere empfänglicher Arten aus Rheinland-Pfalz in Bezug auf BTV den einschlägigen Verbringungsbeschränkungen, die sich aus der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 und in Bezug auf das innergemeinschaftliche Verbringen aus der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 ergeben, unterliegen.



Die Verbringungsbeschränkungen gelten für alle empfänglichen Arten wie Schafe, Ziegen, Rinder, Gatterwild sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen. Es wird dabei in verschiedene Verbringungsregeln für Zucht und Nutztiere sowie für Schlachttiere unterschieden. Ebenso gelten unterschiedliche Regelungen für das Verbringen von empfänglichen Tierarten innerhalb nicht BTV freier und BTV freier Bundesländer und Mitgliedsstaaten bzw. Zonen in anderen Mitgliedsstaaten. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Kaiserslautern in der Rubrik Tiergesundheit des Veterinärwesens www.kaiserslautern-kreis.de
Das Veterinäramt Kaiserslautern macht darauf aufmerksam, dass es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer handelt. Die Seuche tritt saisonal verstärkt zwischen Frühjahr und Herbst insbesondere bei feuchtwarmem Wetter auf. Nachdem im September 2023 erstmals Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps-3 (BTV-3) bei Schafen in den Niederlanden festgestellt wurden, erfolgte eine sehr schnelle Ausbreitung über das ganze Land, insbesondere in Richtung Osten, über 6.900 niederländische Betriebe sind zwischenzeitlich infiziert. Während bei Rindern eher milde klinische Symptome auftraten, teilweise jedoch deutliche Leistungsrückgänge verzeichnet wurden, starben über 50.000 Schafe und Ziegen bzw. mussten euthanasiert werden. Auch in Belgien und Großbritannien wurde BTV-3 nachgewiesen.
Im Oktober 2023 wurden die ersten Infektionen mit BTV-3 bei Schafen in Nordrhein-Westfalen (NW) festgestellt, kurz darauf kam es zu ersten Nachweisen von BTV-3-Infektionen bei Schafen in Niedersachsen (NI). Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit, die nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides übertragen wird.
Der Serotyp 3 des BT-Virus wurde bisher vorwiegend auf italienischen Inseln sowie in Tunesien und Israel nachgewiesen. Bei den betroffenen Schafen wurden hohes Fieber (bis 42°C), geschwollene Zungen, Fressunlust, Speicheln und lethargisch bis moribundes Verhalten beobachtet. Im weiteren Verlauf wurden auch Läsionen im Maul und an der Zunge berichtet sowie Todesfälle.

Quelle Text/Bild:
Kreisverwaltung Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 10.05.2024

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